Rubrik: Pharma-Markt
(Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1392 (2014))
Zipperer M
Zwei Jahre Gemeinsame Schiedsstelle / Eine erste Bilanz*Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser am 24.09.2013 in München auf einer Veranstaltung des Landesverbands Bayern der Betriebskrankenkassen gehalten hat. · Zipperer M · St. Augustin
Das AMNOG hat bei der Preisgestaltung für innovative Arzneimittel einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Auf der Grundlage des vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgestellten Zusatznutzens verhandeln GKV-Spitzenverband und Pharmahersteller einen Erstattungsbetrag, bei Nichteinigung entscheidet eine Schiedsstelle. Während das Gesetz bei fehlendem Zusatznutzen eine Preisobergrenze festlegt, liegt es bei bestehendem Zusatznutzen im Verhandlungs- und Überzeugungsgeschick der Vertragspartner, einen angemessenen Erstattungsbetrag auszuhandeln. Dabei spielen neben dem Zusatznutzen auch europäische Vergleichspreise und die Jahrestherapiekosten vergleichbarer Arzneimittel eine – wenn auch geringere – Rolle. Da die Verhandlungspartner und bei Nichteinigung die Schiedsstelle zur Höhe des Erstattungsbetrages eine Werteentscheidung treffen, ist für einen Algorithmus wie bei der Preisfindung zu ...