Rubrik: In Wort und Bild
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite XII/250 (2001))
In Wort und Bild 12/2001 /
Rubrik: Fachthemen
(Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 1 (2002))
Erfolg der Pharmaforschung als Herausforderung für die Entwicklung neuer Arzneimittel / Dybek ARubrik: Fachthemen
(Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 7 (2002))
Die Arzneimittelzulassung - ein leasingfähiges Wirtschaftsgut? / Teil I / Zahn HRubrik: Fachthemen
(Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 11 (2002))
Pharmazeutische Angebote im Internet - Sicherheit für den Nutzer / Adelhard KRubrik: GMP / GLP / GCP
(Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 17 (2002))
Kinder in klinischen Prüfungen / Aktueller Sachstand / Stand der Diskussionen / Positionspapier des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. / Sickmüller BRubrik: GMP / GLP / GCP
(Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 20 (2002))
Stability Testing of Herbal Medicinal Products / Draft Guideline elaborated by the Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller (FAH e.V.) entitled "Note for Guidance on Stability Testing of Existing Herbal Drug Preparations and Related Herbal / FAHRubrik: GMP / GLP / GCP
(Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 24 (2002))
Umsetzung wichtiger Validierungsaspekte bei mittelständisch strukturierten Arzneimittelherstellern / Die Handbücher "Validierung analytischer Verfahren", "Qualifizierung und Validierung" und "Computervalidierung" / Anhalt ERubrik: europharm
(Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 30 (2002))
Aktivitäten des CPMP 01/2002 / Throm SRubrik: europharm
(Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 38 (2002))
Aktivitäten des COMP 01/2002 / Baddack PRubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 41 (2002))
Rechtsprechung- Arzneimittelerstattung auch bei zulassungsfremder Applikation /
Arzneimittelerstattung auch bei zulassungsfremder Applikation
Der nichtzulassungsentsprechende Einsatz
von Arzneimitteln zu Lasten der GKV, zum Beispiel eine indikationsfremde
Anwendung, ist möglich, wenn bei der Behandlung lebensbedrohlicher
Erkrankungen eine Alternative nicht zur Verfügung steht (BSG, Urteil
vom 30. September 1999, Az.: B 8 KN 9/98 KRR -Skat). In Analogie
zu dieser Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bejaht das Landessozialgericht
die Erstattungsfähigkeit eines Arzneimittels auch dann, wenn es zwar
in dem zugelassenen Anwendungsgebiet, jedoch mittels einer nicht zugelassenen
Art der Anwendung (Inhalation anstelle intravenöser Injektion) in
den Körper des Kranken bzw. an den Ort, an dem die erwünschte
Wirkung eintreten soll, gebracht wird.
Die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung
liegen vor, wenn die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr in
der Lage wäre, wesentliche Nachteile von einem Versicherten abzuwenden,
weil die Therapielücke nach Abschluß eines wahrscheinlich
mehrjährigen Hauptsacheverfahrens voraussichtlich nicht mehr geschlossen
werden könnte.
Der Beschluß hat folgenden Wortlaut (Auszug):
© ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2002
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