Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 565 (2002))
Rechtsprechung- Aufnahme in die Liste Traditionelle Arzneimittel ist kein Verwaltungsakt /
Aufnahme in die Liste Traditionelle Arzneimittel ist kein Verwaltungsakt
(OVG Berlin, Urteil vom 13. Dezember 2001, Az.: OVG 5 B 23.00)
Die Aufnahme und die Nichtaufnahme
in die Liste nach § 109a AMG stellen keine Verwaltungsakte dar. Es
handelt sich um nicht gesondert anfechtbare Verwaltungsverhandlungen.
Dennoch sollen betroffene Firmen nicht ohne Rechtsschutz bleiben: Der
Gewährleistung (einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle der belasteten
Verwaltungsentscheidung) ist dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß
Mängel im Verwaltungsverfahren im Rahmen eines gegen die Sachentscheidung,
hier die Versagung der Nachzulassung, zulässigen Klageverfahrens
gerügt werden können. Dies gilt auch für vorläufige
Rechtsschutzverfahren, in denen sich Pharmafirmen gegen die sofortige
Vollziehbarkeit einer Nachzulassungsversagung wenden können. Dabei
können in einer Klage, die gegen die - auf die Streichung aus der
Traditionsliste gestützte - Versagung der Nachzulassung gerichtet
ist, alle Einwände vorgebracht werden, die gegen die Streichung hätten
geltend gemacht werden können, wenn sie selbständig anfechtbar
wäre. Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß von seiten der
klagenden Pharmafirma dann neue Unterlagen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit
der Streichung ergibt, vorgelegt werden.
In dem aufgehobenen Urteil der Vorinstanz (VG Berlin, Urteil vom 9 . März
2000, Az.: VG 14 A 244.99) war noch festgestellt worden: Sowohl
die Aufnahme in die Traditionsliste nach § 109a Abs. 3 AMG als auch
- als actus contrarius - die Streichung aus dieser sind Verwaltungsakte.
Die vorschlags- bzw. antragsgemäße Aufnahme des Arzneimittels
in die Traditionsliste und die Bekanntmachung im Bundesanzeiger trifft
zwar noch keine Entscheidung über die Nachzulassung, erleichtert
jedoch die Position des pharmazeutischen Unternehmers so signifikant,
daß darin eine Regelung gesehen werden kann.
Die Aufnahme in die Traditionsliste nach § 109a Abs. 3 AMG unterscheidet
sich im übrigen auch erheblich von der Aufnahme in eine Monographie
nach § 2 5 Abs. 7 AMG, da diese stets stoff- und nicht präparatebezogen
erstellt wird. Die Traditionsliste hingegen spricht zwar von einer Aufstellung
der Anwendungsgebiete für Stoffe und Stoffkombinationen, ist jedoch
durch den ausdrücklichen Hinweis der laufenden Nr. 378 sowie den
unmittelbaren Zusammenhang mit dem entsprechenden Antrag des pharmazeutischen
Unternehmers praktisch präparatebezogen. Hierfür spricht auch
die Mitteilung des BfArM an den pharmazeutischen Unternehmer vom 24. Juni
1996, die zur laufenden Nr. 378 ausdrücklich das Arzneimittel .
. . mit Ordnungs-Nr. . . . bezeichnet. Auch daraus folgt der Regelungscharakter
mit Außenwirkung. Dieser Ansicht ist das OVG nicht gefolgt.
Es hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt.
Das Urteil hat folgenden Wortlaut (Auszug):
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2002
Rubrik: Streiflichter
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite VI/115 (2002))
Preisdifferenzen für Arzneimittel / Fink-Anthe CRubrik: Aus Wissenschaft und Forschung
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite VI/117 (2002))
Das braune Fettgewebe / Reitz MRubrik: Aktuelles
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite VI/119 (2002))
Aktuelles 06/2002 /
Rubrik: Pharma-Markt
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 513 (2002))
Preisfindung nach Ramsey als Erklärungsansatz und Rechtfertigung für Preisunterschiede im europäischen Pharmamarkt / Egler MRubrik: Sonderbericht
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite VI/109 (2002))
Gesundheitspolitische Maßnahmen auf dem Prüfstein der Mittelstandskonformität / Bericht zur Lage / Wegener BRubrik: Aspekte
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite VI/112 (2002))
Hat der Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland eine Chance? / Apothekerschaft steht vor einer großen Herausforderung / Rahner ERubrik: Aktuelles
(Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite VII/125 (2002))
Forschende Pharmaindustrie setzt sich für eine grundlegende Gesundheitsreform ein / Züricher Modell von Professor Zweifel: Stärkere marktwirtschaftliche Ausrichtung des deutschen Gesundheitswesens ist dringend erforderlich / Rahner ERubrik: Produktinformationen
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 623 (2002))
Produktinformationen 06/2002 /
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(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite VI/107 (2002))
Hauptversammlung des BPI am 4. Juni 2002 im Zeichen der Bundestagswahl /
Hauptversammlung des BPI am 4. Juni 2002 im Zeichen der Bundestagswahl
Ganz im Zeichen der bevorstehenden Bundestagswahl im
Herbst stand die Hauptversammlung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie e.V. (BPI) am 4. Juni 02 in Berlin. Reden und Diskussionen
rund um die Reform des Gesundheitswesens und die sich stetig verschlechternde
Situation für die Pharmabranche in Deutschland bestimmten die Veranstaltung.
SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. Peter Struck und CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender
Friedrich Merz mühten sich in ihren Statements, Antworten auf die
Frage Gesundheitsreform ja - aber wie? zu geben, betrieben
aber letztlich Wahlkampf mit bekannten Parteipositionen.
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Cantor Verlag (Germany) 2002
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