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In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11884 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Notwendigkeit kalkulierbarer Rahmenbedingungen und verlässlicher Gesundheitspolitik für eine effektive Arzneimittelforschung

    Rubrik: Gesundheitswesen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 1125 (2007))

    Krebs A

    Notwendigkeit kalkulierbarer Rahmenbedingungen und verlässlicher Gesundheitspolitik für eine effektive Arzneimittelforschung / Krebs A
    Notwendigkeit kalkulierbarer Rahmenbedingungen und verlässlicher Gesundheitspolitik für eine effektive Arzneimittelforschung Dr. Timm Volmer und Andreas R. Krebs Wyeth Pharma GmbH, Münster Seit Jahren werden Preisbildung und Erstattung im Arzneimittelmarkt international stark reguliert, während in Deutschland die Arzneimittelverordnung eine nicht minder starke Regulation besonders die Erstattung und Wirtschaftlichkeitsfragen beinhaltet. Für die Industrie ist der insgesamt bisher am wenigsten regulierte Bereich − derjenige der hoch innovativen Spezialpräparate − der Wachstumsmotor. Nur jenen Firmen gelang es, international erfolgreich zu sein, die in diesem Segment wichtige neue Produkte entwickeln und vermarkten konnten. Für die deutsche Gesundheits- und Kostendämpfungspolitik ist das Segment dieser Spezialpräparate, das in Deutschland zu einer jährlichen Ausgabensteigerung von ca. 1 Mrd. Euro oder etwa 4 % beigetragen hat, als einziges ausgabensteigerndes Segment „übriggeblieben“. Wenn die Umsetzung der jetzt verabschiedeten Reformgesetze die Spitzenverbände/den Spitzenverband ermächtigt, die neu geplanten zusätzlichen Regularien zur Erstattungshöchstpreisfestsetzung bei innovativen Spezialpräparaten in der intendierten Art umzusetzen, ist das gesellschaftlich akzeptierte Sparen bei „alten Therapien“ zur indirekten Finanzierung der echten Innovationen als politische Phrase entlarvt. Im Gegenteil würden dann die bisher geförderten Innovationen auch dem „Sparregime“ unterworfen und damit der Standort Deutschland für forschende Firmen im Gesundheitswesen langfristig negativ beeinflusst. Für Patienten bedeutet dies aber auch, dass sich die Versorgung mit Spezialpräparaten in der GKV deutlich verschlechtern wird, weil entweder notwendige Zuzahlungen massiv steigen oder neue Therapien für die Regelversorgung nicht mehr zugänglich sein werden. Die Zeit für eine Deregulierung des Arzneimittelmarktes sowie ein klares politisches Bekenntnis zur Förderung von Innovationen ist gekommen. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2007  

  2. Merken

    IMS HEALTH: Aktuelle Daten zum GKV-Arzneimittelmarkt in Deutschland 10/2007

    Rubrik: Aktuelles

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 1117 (2007))

    IMS HEALTH: Aktuelle Daten zum GKV-Arzneimittelmarkt in Deutschland 10/2007 /

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    Buchbesprechungen 10/2007

    Rubrik: Buchbesprechungen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 1122 (2007))

    Buchbesprechungen 10/2007 /

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    Die Linkshänder

    Rubrik: Aus Wissenschaft und Forschung

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 1114 (2007))

    Reitz M

    Die Linkshänder / Reitz M
    Die Linkshänder Rund 90 % aller Menschen sind Rechtshänder und nur rund 10 % Linkshänder. Zwischen beiden Formen gibt es auch Übergänge, und einige Menschen sind sogar Beidhänder oder Ambidexter. Der Mechanismus zur Entwicklung der Linkshändigkeit ist erst wenig bekannt. Es gibt eine genetische Komponente, die allerdings nicht den Erbgesetzen gehorcht. Daneben werden noch Mechanismen parallel zur Gehirnentwicklung und hormonelle Einflüsse diskutiert. Im Gegensatz zum Menschen ist bei Affen die Händigkeit nicht besonders ausgeprägt. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2007  

  5. Merken

    Kurshalten bei Arzneikosten

    Rubrik: Aspekte

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 1109 (2007))

    Postina T

    Kurshalten bei Arzneikosten / Postina T

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    Die neuen Alten

    Rubrik: Streiflichter

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 1111 (2007))

    Geursen R

    Die neuen Alten / Geursen R

  7. Merken

    Produktinformationen 10/2007

    Rubrik: Produktinformationen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 1218 (2007))

    Produktinformationen 10/2007 /

  8. Merken

    Legal and Professional Duties of the Qualified Person

    Rubrik: Sonderthema

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1343 (2007))

    Burgess C

    Legal and Professional Duties of the Qualified Person / Burgess C
    Legal and Professional Duties of the Qualified Person Christopher Burgess Burgess Consultancy, Co. Durham (United Kingdom) Correspondence: Dr. Christopher Burgess, Burgess Consultancy, ’Rose Rae’ The Lendings, Startforth Barnard Castle, Co. Durham DL12 9AB (UK), e-mail: chris@burgessconsultancy.com Gesetzliche und berufliche Pflichten der Qualifizierten Person Die folgende Arbeit behandelt gesetzliche und berufliche Aspekte der Qualifizierten Person in erster Linie aus der Sicht des Vereinigten Königreiches (UK). Sie widmet sich vorwiegend der Herstellung und Kontrolle humanmedizinischer Produkte, aber vieles gilt genauso für veterinärmedizinische Produkte und andere Tätigkeitsfelder der Qualifizierten Person. Jeder Mitgliedstaat übernimmt die EURichtlinien in die nationale Gesetzgebung und interpretiert ihre Anforderungen. Es ist klar, daß es in der Einschätzung der Eignung zur Erfüllung der Pflichten einer Qualifizierten Person Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt. Es wird ein kurzer historischer Überblick über die wichtigen EU-Richtlinien gegeben, um die Zusammenhänge der UK-Regelungen aufzuzeigen, besonders mit Art. 48 und 49 der Richtlinlie 2001/ 83/EC und ihr Verhältnis zu Art. 51. Kern der Arbeit ist die Diskussion der Art und Weise, wie man im UK die Vorgaben für die Qualifizierte Person umzusetzen beschlossen hat, mit den folgenden Aspekten: Wie sollen die Anforderungen an Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrung erfüllt werden? Befähigung und Ausbildung Beruflicher Verhaltenskodex Den Schluss bildet eine kurze Diskussion der Pflichten der Qualifizierten Person − sowohl aus den rechtlichen Rahmenbedingungen heraus als auch im Hinblick auf neue Anforderungen, die aus dem sich ändernden regulatorischen GXP-Umfeld erwachsen. Key words Continuous professional development • EU directives • EU-GMP-Annex 16 • Qualified person, code of professional conduct, legal and professional duties • UK Medicines Act 1968 © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2007  

  9. Merken

    Delegierung und Differenzierung der Verantwortlichkeiten einer Qualified Person

    Rubrik: Sonderthema

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1350 (2007))

    Janssen I

    Delegierung und Differenzierung der Verantwortlichkeiten einer Qualified Person / Janssen I
    Delegierung und Differenzierung der Verantwortlichkeiten einer Qualified Person Ines Janssen Baxter AG, Wien (Österreich) Korrespondenz: Ines Janssen, Ph.D., Baxter AG, Industriestr. 67, 1220 Wien (Österreich), e-mail: ines−janssen@baxter.com Die Herstellung bzw. Testung einer Charge kann an unterschiedlichen Herstellorten und/oder durch unterschiedliche Hersteller erfolgen. Ebenso kann eine einzelne Zwischenprodukt- oderWirkstoffcharge an unterschiedlichen Orten zu mehreren Endproduktchargen weiterverarbeitet werden. In solchen Fällen ist eine Delegierung der Verantwortung der Qualified Person (QP) unumgänglich, zumeist basierend auf einer Qualitätsvereinbarung zwischen den einzelnen Herstellorten und QPs. Annex 16 zum EU-GMPGuide definiert im Detail, wie die Verantwortlichkeiten einer QP in diesen Fällen zu sehen sind. Spezielle Anforderungen gelten für Produkte, die aus Drittländern außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EEA) importiert werden. Bei Vorliegen gegenseitiger Anerkennung (Mutual Recognition Agreements, MRA) ist der Import aus diesen Drittländern wesentlich vereinfacht. Key words Annex 16 • Chargenfreigabe • Delegierung der Verantwortung • Gegenseitige Anerkennung • Herstellung, unterschiedliche Orte • Sachkundige Person © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2007  

  10. Merken

    Aufgaben und Verantwortungen der sachkundigen Person, der Leitung der Herstellung und der Qualitätskontrolle / Gesetzliche Neuregelungen und ihre Umsetzung in klein- und mittelständischen Unternehmen

    Rubrik: Sonderthema

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1335 (2007))

    Anhalt E

    Aufgaben und Verantwortungen der sachkundigen Person, der Leitung der Herstellung und der Qualitätskontrolle / Gesetzliche Neuregelungen und ihre Umsetzung in klein- und mittelständischen Unternehmen / Anhalt E
    Aufgaben und Verantwortungen der sachkundigen Person, der Leitung der Herstellung und der Qualitätskontrolle Gesetzliche Neuregelungen und ihre Umsetzung in klein- und mittelständischen Unternehmen Ehrhard Anhalt Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), Bonn Korrespondenz: Dr. Ehrhard Anhalt, Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), Ubierstr. 71−73, 53173 Bonn (Germany), e-mail: anhalt@bah-bonn.de Mit der 14. AMG-Novelle vom August 2005 wurde der deutsche Sonderweg mit den beiden öffentlich-rechtlich verantwortlichen Personen Herstellungs- und Kontroll-Leiter abgeschafft bei gleichzeitiger 1:1-Umstellung auf europäisches Recht mit nur noch einer solchen Person. Die Aufgaben und Verantwortungen dieser sachkundigen Person ergeben sich insbesondere aus § 19 AMG und den §§ 16, 17 und 18 AMWHV. Für die Funktion der sachkundigen Person sind sowohl die frühere Herstellungsleitung als auch die Kontroll-Leitung oder die Leitung der Qualitätssicherung prädestiniert, denn große Anteile der Aufgaben der sachkundigen Person stammen aus diesen Bereichen. Bei Teilschritten in der Herstellung und der Qualitätskontrolle (QK), auch wenn sie in anderen Betrieben und Einrichtungen ausgeführt werden, können sachkundige Personen darüber Konformitätsbestätigungen erstellen, die wiederum die sachkundige Person, welche die Verkehrsfreigabe der fertigen Charge vornimmt, zur Freigabeentscheidung heranziehen kann. Die Aufgaben der Leitung der Herstellung sind insbesondere in den §§ 12 und 13 der AMWHV in Verbindung mit Abschnitt 2.5 des EG-GMP-Leitfadens (dort wird diese Funktion als Produktionsleiter bezeichnet) enthalten und entsprechen im wesentlichen den Aufgaben des seitherigen Herstellungsleiters. Die Aufgaben der Leitung der QK sind insbesondere in den §§ 12, 14 und 17 der AMWHV in Verbindung mit Abschnitt 2.6 des EG-GMP-Leitfadens enthalten und entsprechen − mit Ausnahme z. B. der Chargen-Freigabe für das Inverkehrbringen und der Rückstellmuster − im wesentlichen den Aufgaben des seitherigen Kontroll-Leiters. Key words Aufgaben sachkundige Person • Leitung Herstellung • Leitung Qualitätskontrolle • Sachkenntnis • Sachkundige Person © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2007  

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