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In der Rubrik Zeitschriften haben wir 12022 Beiträge für Sie gefunden

  1. Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH

    Rubrik: Unternehmensprofile

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1260 (2001))

    Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH /

  2. Bericht von der Börse 12/2001

    Rubrik: Wirtschaft

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1266 (2001))

    Batschari A

    Bericht von der Börse 12/2001 / Batschari A

  3. Bericht aus Frankreich 12/2001

    Rubrik: Ausland

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1268 (2001))

    Bernhard M

    Bericht aus Frankreich 12/2001 / Bernhard M

  4. Bericht aus Großbritannien 12/2001

    Rubrik: Ausland

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1272 (2001))

    Woodhouse R

    Bericht aus Großbritannien 12/2001 / Woodhouse R

  5. Bericht aus USA 12/2001

    Rubrik: Ausland

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1278 (2001))

    Hildebrand J

    Bericht aus USA 12/2001 / Hildebrand J

  6. Innovationen aus Wissenschaft und Technik 12/2001

    Rubrik: Patentspiegel

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1282 (2001))

    Cremer K

    Innovationen aus Wissenschaft und Technik 12/2001 / Cremer K

  7. Buchbesprechungen 12/2001

    Rubrik: Buchbesprechungen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1286 (2001))

    Buchbesprechungen 12/2001 /

  8. FIP-Kongreß 2001 / Bericht vom Weltkongreß der Pharmazie vom 1. Bis 6. September

    Rubrik: Tagungsberichte

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1287 (2001))

    Deigner H

    FIP-Kongreß 2001 / Bericht vom Weltkongreß der Pharmazie vom 1. Bis 6. September / Deigner H
    FIP-Kongreß 2001 Bericht vom Weltkongreß der Pharmazie vom 1. bis 6. September 2001 in Singapur unter dem Leitgedanken „Combining Practice and Science to Extend Horizons“ Priv.-Doz. Dr. Hans-Peter Deigner Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL), Eschborn/Taunus Unter dem Motto „Combining Practice and Science to Extend Horizons“ fand vom 1 . bis 6. Sep tember 2001 in Singapore der 61. Internationale FIP Congress statt. Das Programm umfaßte Themen aus dem industriellen Bereich über wissenschaftliche Vorträge aus dem Bereich der Biotechnologie und der Pharmacogenomics bis hin zu Problemen aus dem Bereich der öffentlichen Apotheke. Eröffnet wurde der Kongreß von Chui Wai Kung, Präsident der Pharmazeutischen Gesellschaft von Singapur (PSS), und Peter Kielgast, Präsident der FIP, der sich darüber freute, daß die FIP zum zweiten Mal einen Weltkon-greß im asiatischen Raum veranstaltet [1]. Die Bedeutung des aktuellen Kongresses sah er nicht nur in dem Versuch zwischen Wissenschaft und Praxis eine Brücke zu schlagen, sondern auch als Verbindung zwischen West und Ost. Er forderte eine faire Behandlung von Industrieunternehmen in den Medien ein, wies aber zugleich auch auf Probleme der Globalisierung gerade in den sich entwickelnden Ländern hin. Lim Hng Kiang, Gesundheitsminister von Singapur, räumte der Pharmazie einen hohen Stellenwert im Gesundheitswesen ein und würdigte ihre Rolle u. a. in der Pharmakoökonomie bei der Verhinderung von A rzneistoffinteraktionen. Singapur präsentierte er als attraktiven Firmenstandort mit anhaltenden Investitionen in R & D [2]. Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung zeichnete der Vorsitzende der FIP Foundation, Immediate Past President Dieter Steinbach, Robert Osterhaus sowie Peter Rollason mit dem Lifetime Achievement Award der FIP Foundation aus. L. Z. Benet, University of San Francisco (USA), war Empfänger der höchsten wissenschaftlichen Auszeichnung der FIP, der Host-Madsen-Medaille.     © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2001  

  9. Rechtsprechung- Zulassungswiderruf durch EU-Kommission / vorläufiger Rechtsschutz

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 669 (2000))

    Rechtsprechung- Zulassungswiderruf durch EU-Kommission / vorläufiger Rechtsschutz /
    Zulassungswiderruf durch EU-Kommission / vorläufiger Rechtsschutz (Europäisches Gericht Erster Instanz, Beschluß des Präsidenten vom 28. 7. 2000 -AZ: T-74/00R) Das Europäische Gericht Erster Instanz (EuG) hat durch Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 28. 7. 2000 den Vollzug einer Entscheidung der EU-Kommission zum europäischen Arzneimittelrecht ausgesetzt. Die EU-Kommission hatte den Mitgliedstaaten durch Entscheidung vom 9. 3. 2000 (AZ: K [2000] 453) aufgegeben, die nationalen Zulassungen für - u. a. - Amfepramon- haltige Arzneimittel zu widerrufen. Gemäß der Richtlinie 75/319 vom 20. 5. 1975 war den Mitgliedstaaten eine Frist von 30 Tagen gesetzt worden, der Entscheidung nachzukommen. Das gegen die Kommissionsentscheidung am 30. 3. 2000 angerufene EuG hatte bereits am 11. 4. 2000 durch seinen Präsidenten eine „Zwischenentscheidung“ getroffen, damit keine sofort vollziebaren Widerrufsentscheidungen der nationalen Behörden vor einer Entscheidung des EuG im einstweiligen Rechtsschutz ergehen. In dem Beschluß vom 28. 6. 2000 hat der Präsident des Gerichts in bezug auf die Antragstellerin den Vollzug der Kommissionsentscheidung vom 9. 3. 2000 bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorläufig ausgesetzt. Das EuG sah ausreichende Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit der Kommissionsentscheidung. Zum einen hielt das Gericht für zweifelhaft, ob die Kommission ihre Entscheidung auf Art. 15a der Richtlinie 75/319/EWG stützen durfte. Zudem konnte sich das Gericht nicht von der Verhältnismäßigkeit des den Mitgliedstaaten aufgegebenen Widerrufs überzeugen, da die Kommission noch Ende 1996 in Kenntnis der Sachlage von einem Widerruf abgesehen hatte. Von besonderer Bedeutung sind die Ausführungen des Gerichts zum Maßstab der Dringlichkeit, an dem Aussetzungsanträge in der Luxemburger Praxis vielfach scheitern. Das Gericht bestätigt den Vortrag der Antragstellerin, daß durch den sofortigen Vollzug der Kommissionsentscheidung - und damit sofort vollziehbaren Widerrufsentscheidungen auf nationaler Ebene - dem betroffenen Unternehmen ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen würde. Der sofortige Vollzug bedeutet nach der Einschätzung des Gerichts, daß die betroffenen Arzneimittel im Pharmahandel ausgelistet und in der Verschreibungspraxis der Ärzte durch andere Präparate substituiert würden. Der Beschluß hat folgenden Wortlaut (Auszug):   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2000  

  10. Bibliothek 12/2000

    Rubrik: Buchbesprechungen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1004 (2000))

    Bibliothek 12/2000 /

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