Rubrik: europharm
(Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 337;339 (2000))
Throm S
Aktivitäten des Ausschusses für "Orphan Medicinal Products" (COMP) 05/2000/ Vorbemerkungen für eine neue Berichtsserie;Aktivitäten des CPMP 05/2000 / Throm S
Aktivitäten des Ausschusses für Orphan Medicinal Products (COMP)
Vorbemerkungen für eine neue Berichtsserie
Dr. Siegfried Throm, Leiter Produktion, Qualität und Umwelt
im VFA -
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V.,
Berlin
Anfang 1995 hatte die europäische
Zulassungsagentur EMEA, deren Einrichtung auf die Verordnung (EG) Nr.
2309/93 zurückgeht, ihre Tätigkeit aufgenommen. Seither wird in dieser
Zeitschrift regelmäßig über die Aktivitäten des Arzneispezialitätenausschusses
CPMP berichtet, der im Bereich Humanarzneimittel vor allem die wissenschaftliche
Bewertung von Anträgen auf zentralisierte Zulassung sowie auf Änderungen
und Verlängerungen solcher Zulassungen vornimmt. Mit der Verordnung (EG)
Nr. 141/2000 über Arzneimittel gegen seltene Krankheiten (Pharm. Ind.
62, 257; 2000), die am 22. Januar 2000 in Kraft trat, wurde ein weiterer
Ausschuß bei der EMEA geschaffen: das Committee for Orphan Medicinal
Products (COMP). Hauptaufgabe dieses Ausschusses für Arzneimittel gegen
seltene Krankheiten ist die Prüfung der Anträge auf Zuerkennung des Status
Arzneimittel gegen seltene Krankheiten. Solche Anträge können für Arzneimittel
gestellt werden, deren Entwicklung sich unter normalen Marktbedingungen
nicht rechnen würde: Darunter fallen insbesondere alle schwerwiegenden
Krankheiten, die bei weniger als 5 Patienten pro 10 000 Einwohner in der
EU vorkommen, einschließlich von Tropenkrankheiten wie Malaria. Mit der
Zuerkennung des Status Arzneimittel gegen seltene Krankheiten ist eine
Reihe von Privilegien wie eine bis zu 10jährige Marktexklusivität sowie
die Befreiung von Zulassungsgebühren verbunden. Ähnliche Regelungen gibt
es bereits seit 1983 in den USA; diese haben zur Entwicklung einer Vielzahl
von Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten geführt und wurden im Laufe
der Zeit auch in Japan, Australien und Singapur eingeführt. Am 27. April
2000 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung zur Verordnung
(EG) Nr. 141/2000 verabschiedet. Dies war der letzte noch fehlende Baustein
für die praktische Anwendung der EG-Verordnung gewesen, nachdem sich der
COMP am 17. April 2000 zu seiner konstituierenden Sitzung in London getroffen
hatte. Damit können seit 28. April 2000 Anträge auf Zuerkennung des Status
Arzneimittel gegen seltene Krankheiten gestellt werden. In dieser neuen,
im Abstand von 1 bis 2 Monaten erscheinenden Berichtsfolge Aktivitäten
des COMP werden die Inhalte der Presseerklärungen, die die EMEA nach
jeder Sitzung des COMP veröffentlicht, vorgestellt und gegebenenfalls
erläutert werden. Dies soll dazu beitragen, Transparenz in diesem für
die EU völlig neuen Gebiet zu schaffen.
© ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2000