Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück

Ihr Suchergebnis

Sie recherchieren derzeit unangemeldet.
Melden Sie sich an (Login) um den vollen Funktionsumfang der Datenbank nutzen zu können.

Sie sehen Artikel 11581 bis 11590 von insgesamt 11629

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11629 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Das Europäische Zulassungssystem - Erfahrungen und Perspektiven

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 495 (1999))

    Zimmer M

    Das Europäische Zulassungssystem - Erfahrungen und Perspektiven / Zimmer M
    Das Europäische Zulassungssystem -Erfahrungen und Perspektiven Dr. Markus Zimmer, YES Pharmaceutical Development Services GmbH, Friedrichsdorf Anläßlich einer von Colloquium Pharmaceuticum organisierten Konferenz ,,Diskussionsforum mit Vertretern von Zulassungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und der EMEA“ der International Pharmaceutical Federation (FIP), die vom 11. bis 12. März 1999 in Berlin stattfand, erfolgte neben einem intensiven Erfahrungsaustausch zwischen Behörden und Industrievertretern auch eine Diskussion der zukünftigen Perspektiven des europäischen Zulassungssystems. Prof. Dr. Alfred Hildebrandt, Direktor des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der den Vorsitz der Konferenz innehatte, betonte in seiner Einleitung, daß seines Erachtens 3 Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen, um das Funktionieren der EU-Gemeinschaftsverfahren für die Arzneimittelzulassung zu gewährleisten. Hierzu gehören die Bereitstellung der wissenschaftlichen Ressourcen durch die Behörden der Mitgliedstaaten, die Gewährleistung und Harmonisierung des wissenschaftlichen Standards bei der Beurteilung der Arzneimittel sowie die Vernetzung der nationalen Behörden, wobei letzteres, wie Prof Dr. Hildebrandt betonte, nicht nur die Schaffung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten bedeute, sondern auch die mentale Vernetzung beinhalte. Ersteres wurde inzwischen bereits durch die Einrichtung eines die Kommission, die EMEA und die Behörden der Mitgliedstaaten verbindenden Informationsnetzes erreicht, das für die Durchführung der Gemeinschaftsverfahren unabdingbar ist.   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999  

  2. Merken

    Inhalt und Umfang des Entscheidungsmonopols des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 509 (1999))

    Wigge P

    Inhalt und Umfang des Entscheidungsmonopols des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen / Wigge P
    Inhalt und Umfang des Entscheidungsmonopols des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen RA Dr. Peter Wigge, Sozietät Dr. Rehborn Rechtsanwälte, Büro Dortmund Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat insbesondere durch das 2. GKV-Neuordnungsgesetz vom 23. 6. 1997 eine weitgehende Definitionsmacht für den Katalog neuer und auch bereits anerkannter Leistungen in der ambulanten Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Dieses Entscheidungsmonopol kann im Zusammenhang mit der rechtlichen Stringenz der Richtlinien, wie sie das Bundessozialgericht nunmehr in mehreren Entscheidungen vom 16. 9. 1997 festgestellt hat, für Hersteller und Anbieter von pharmazeutischen Produkten sowie von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden existenzvernichtende Auswirkungen haben. Dennoch war die Justitiabilität der Richtlinien bisher nur eingeschränkt möglich. Die erst jüngst ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. 2. 1999 (Az.: 1 BvR 1472/91 und 1 BvR 1510/91) bestätigt jedoch die Rechtsauffassung, wonach betroffene Unternehmen direkt gegen Entscheidungen des Bundesausschusses vor den Sozialgerichten Rechtsschutz in Anspruch nehmen können.   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999  

  3. Merken

    Zur Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage auf Erlaß eines Widerspruchsbescheides

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 513 (1999))

    Denninger E

    Zur Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage auf Erlaß eines Widerspruchsbescheides / Denninger E
    Rechtsgutachten: Untätigkeitsklage im Widerspruchsverfahren Dr. Axel Sander, Geschäftsbereich Recht im Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V., Karlstr. 21, D-60329 Frankfurt/Main § 27 AMG verleiht den Antragstellern im Zulassungsverfahren einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Entscheidung über den Zulassungsantrag nach einer Bearbeitungsfrist von 7 Monaten (BVerwG, Beschluß vom 28. April 1992, Az.: BVerwG 3 C 55.90, abgedr. bei Sander, § 27 AMG/Nr. 7, Entscheidungsband zum Arzneimittelrechtskommentar Kohlhammer Verlag; Denninger, ,,Rechtsstaat im [Antrags-]Stau”, Pharm. Ind. 51, 249 ff.; 1989). Wenn die Zulassung eines Arzneimittels versagt wird, legt § 75 VwGO für die Entscheidung über den gegen den Versagungsbescheid eingelegten Widerspruch eine angemessene Bearbeitungsfrist fest. Sie beträgt grundsätzlich 3 Monate, sofern die Behörde nicht darlegen kann, daß ein zureichender Grund dafür vorliegt, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden ist. Im Zulassungsverfahren und im Widerspruchsverfahren wurde die ,,untätige“ Zulassungsbehörde auch vom VG Berlin regelmäßig verurteilt, den klagenden pharmazeutischen Unternehmen innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu bescheiden. Diese Rechtsprechung hat das Verwaltungsgericht in bezug auf Untätigkeit im Widerspruchsverfahren seit Oktober 1998 aufgegeben (Urt. im schriftl. Verf. v. Okt. 1998, Az.: VG 14A 474/97, rechtskräftig aufgrund Nichtzulassung der Berufung gern. OVG Berlin, Beschluß vom 19. Januar 1999, Az.: OVG 5 N 48.98). Nunmehr vertritt das Verwaltungsgericht die Auffassung, daß es grundsätzlich kein einklagbares subjektives Recht auf Erlaß eines Wider-spruchsbescheides gebe. Im Auftrag des BPI hat Prof. Dr. Erhard Denninger (Universität Frankfurt) mit dem nachstehend abgedruckten Rechtsgutachten ,,Zur Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage auf Erlaß eines Widerspruchsbeschei- des“ zu der in Urteil und Rechtsprechung unterschiedlich beurteilten Frage Stellung genommen. Nach Ansicht des Gutachters ist zu differenzieren zwischen verwaltungsbehördlichen Entscheidungen mit und ohne Gestaltungsspielraum. Letzterer kann nur von der Verwaltungsbehörde, nicht aber vom Gericht ausgefüllt werden. Hierzu gehören Zulassungs- und Genehmigungsentscheidungen, weshalb der Gutachter bei diesen eine einklagbare Sachentscheidung der Behörde im Widerspruchsverfahren befürwortet. Diese sind meist mit Nebenbestimmungen versehen. Sie stellen Ermessensentscheidungen dar, die einen gerichtlich nur begrenzt überprüfbaren Entscheidungs-spielraum der Behörde eröffnen. Dies ist bei der Entscheidung über den Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels regelmäßig der Fall. Dem stellt der Gutachter die Fallkonstellation gegenüber, daß aufgrund einer für den Kläger günstigen Ausgangsklage von vornherein nur eine bestimmte Entscheidung der Verwaltung möglich ist. Dann habe das Gericht sofort die Verpflichtung der Behörde auszusprechen, den beantragten Verwaltungsakt vorzunehmen. Diese Differenzierung hat das VG Berlin in dem eingangs erwähnten und im Anschluß an das Rechtsgutachten abgedruckten Urteil offensichtlich übersehen. Es bleibt zu hoffen, daß es seinen Standpunkt korrigiert und wieder zu der ursprünglichen Rechtsprechung zurückkehrt.     © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999  

  4. Merken

    Vorbereitung einer Sterilproduktion auf eine behördliche Inspektion

    Rubrik: Sonderthema

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1155 (1999))

    Bruckschlegel G

    Vorbereitung einer Sterilproduktion auf eine behördliche Inspektion / Bruckschlegel G
    Vorbereitung einer Sterilproduktion auf eine behördliche Inspektion Günter Bruckschlegel a , Christoph Eichele b und Alena Valasek c Chassot AG a , Belp/Bern (Schweiz), Vifor (International) AG b , St. Gallen (Schweiz), und Solco Basel AG c , Basel (Schweiz) Für die Vorbereitung einer Sterilproduktion auf eine behördliche Inspektion durch die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) oder die Regionale Fachstelle für Heilmittelkontrolle (RFS) wurde ein umfassendes Hilfsmittel zusammengestellt. Dabei wird von einem fiktiven Betrieb mit Standort in der Schweiz ausgegangen, welcher der regelmäßigen behördlichen Kontrolle unterliegt. Als Teilaspekt wird die Inspektionsvorbereitung für den Bereich der Herstellung einer Lösung durch Entkeimungsfiltration mit anschließender aseptischer Abfüllung in Vials näher betrachtet. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Selbstinspektionen liegen. Diese sollen im wesentlichen „forward traced“ durchgeführt werden. Key words Checklisten · Good Manufacturing Practice · Inspektion · Sterilproduktion   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999  

  5. Merken

    Verfahren und Durchführung der Kontrolle von Reinräumen / Selbstzweck und Dokumentationspflicht

    Rubrik: Sonderthema

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 961 (1999))

    Kahlden T

    Verfahren und Durchführung der Kontrolle von Reinräumen / Selbstzweck und Dokumentationspflicht / Kahlden T
    Verfahren und Durchführung der Kontrolle von Reinräumen Selbstzweck und Dokumentationspflicht Thomas von Kahlden CCI -von Kahlden GmbH (Contamination Control Instruments), Stuttgart Diese technische Neuentwicklungen konzentrieren sich gegenseitig auf kleine Strukturen und kleine Bauteile, wobei im besonderen die Mikromechanik und die Mikroelektronik anzusprechen sind. Aber auch andere Industrie- und Forschungszweige wie die Gen- und Bioverfahrenstechnik erfordern den Einsatz von Reinräumen. Reinräume werden unabhängig von ihrem Einsatzgebiet flächenmäßig in verschiedensten Größen erstellt. Das Spektrum reicht von der sogenannten LF-Box bis zum Großreinraum mit einigen tausend Quadratmetern, wie sie in der Halbleiterfertigung benötigt werden. Allen Reinraumanlagen ist gemein, daß nach der Inbetriebnahme zum Nachweis der spezifizierten Qualität Abnahmemessungen durchgeführt werden müssen. Ab der Aufnahme der Produktion gilt es, auch die Parameter, die einen Reinraum definieren, kontinuierlich oder in Intervallen zu überwachen. Im vorliegenden Beitrag wird auf die Parameter von Reinräumen, der Vorgehensweise bei Abnahme- und Monitoringmessungen sowie die dafür notwendigen Protokolle und Verfahren eingegangen. Die Art der durchzuführenden Abnahmemessungen orientiert sich stark an der VDI-Richtlinie 2083, Blatt 3. Um einen dem Reinraum und der Fertigung entsprechenden Monitoringplan aufstellen zu können, werden die dabei relevanten Punkte diskutiert. Darüber hinaus werden Anregungen gegeben, wie neben den z. B. in der Pharmazie vorgeschriebenen Überwachungsmessungen auch Messungen zur Optimierung der Fertigung durchgeführt werden können. Key words Dokumentationspflicht · Reinräume   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999  

  6. Merken

    Betriebs- und Reindampf im pharmazeutischen Produktionsprozeß

    Rubrik: Sonderthema

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 953 (1999))

    Bandau N

    Betriebs- und Reindampf im pharmazeutischen Produktionsprozeß / Bandau N
    Betriebs- und Reindampf im pharmazeutischen Produktionsprozeß Norbert Bandau und Sven Pommeranz Concept Heidelberg, Technisches Büro Nord, Goslar In vielen pharmazeutischen Prozessen wird Dampf für thermische Prozesse eingesetzt. Üblicherweise werden 2 Dampfqualitäten unterschieden: Betriebs- und Reindampf. Im folgenden werden vergleichend die besonderen Anforderungen an Betriebsdampf- und Reindampfsysteme im pharmazeutischen Umfeld dargestellt. Für Planer und Betreiber solcher Anlagen versucht der Artikel bei der Festlegung von Reindampfqualitäten eine Entscheidungshilfe zu liefern. Ferner werden die Grundlagen und Designkriterien für die Auslegung solcher Anlagen dargestellt und auf Aspekte der Qualifizierung und Validierung eingegangen. Key words Betriebsdampf · Dampfanlagen, Designkriterien, Qualifizierung, Validierung · Reindampf   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999  

  7. Merken

    Qualifizierung und Validierung bei der Herstellung pharmazeutischer Wirkstoffe und Zubereitungen

    Rubrik: Sonderthema

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 945 (1999))

    Metzger K

    Qualifizierung und Validierung bei der Herstellung pharmazeutischer Wirkstoffe und Zubereitungen / Metzger K
    Qualifizierung und Validierung bei der Herstellung pharmazeutischer Wirkstoffe und Zubereitungen Karl Metzger Concept Heidelberg GmbH, Heidelberg Verfahren zur Herstellung von Arzneimitteln und ihren Ausgangsstoffen müssen reproduzierbar zu qualitativ einwandfreien Produkten führen. Der Nachweis wird durch die Validierung des Verfahrens geliefert. Zu einer vollständigen Validierung ist es notwendig, daß auch alle Betriebsmittel ordnungsgemäß funktionieren und daß geeignete Umgebungsbedingungen vorliegen. Das bedeutet: Alle qualitätsrelevanten Einrichtungen zum Messen, Steuern und Regeln müssen kalibriert sein; Räumlichkeiten, Ausrüstung und Versorgungssysteme müssen qualifiziert sein; Computer-, Reinigungs- und analytische Verfahren müssen validiert sein. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Anforderungen und deren Umsetzung zur Validierung der Herstellung von Arzneimitteln und pharmazeutischen Wirkstoffen. Angefangen bei der Design-Phase bis zur Aufrechterhaltung des validierten Zustandes im laufenden Betrieb werden Hinweise zur praktischen Umsetzung und zur anforderungsgerechten Dokumentation gegeben. Key words Arzneimittel · Ausrüstung · Herstellungsverfahren · Qualifizierung · Validierung · Wirkstoffe   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999  

  8. Merken

    Scale Up der Granulation im Schnellmischer

    Rubrik: Originale

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 861 (1999))

    Franke G

    Scale Up der Granulation im Schnellmischer / Franke G
    Scale Up der Granulation im Schnellmischer Gerd Franke und Klaus-Jürgen Steffens Pharmazeutische Technologie, Pharmazeutisches Institut der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Die Übertragung einzelner Schritte in der Produktion fester Arzneiformen aus dem Entwicklungsmaßstab in den industriellen Herstellungsablauf erfordert häufig erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand im Rahmen der technologischen Prozeßentwicklung. Die Veränderung der Chargengrößen um ein oder mehrere Zehnerpotenzen geht häufig mit schwer vorhersehbaren Ergebnissen einher. Für die Naßgranulation in modernen Schnellmischern kann eine präzise Drehmomentmessung die Basis für ein optimiertes und zeitsparendes Scale Up darstellen. In der vorliegenden Arbeit konnte gezeigt werden, daß die differenzierte Auswertung von Drehmomentverläufen bereits während des laufenden Granulationsprozesses aussagekräftige Vorhersagen über zu erwartende Granulatqualitäten erlauben. Die modellhafte Aufteilung des Drehmomentes nach Misch- und Agglomerationsanteil bietet dabei eine Hilfsgröße, die maßstabsübergreifend vergleichend eingesetzt werden kann. Key words Drehmomentmessung · Granulation · Scale Up · Schnellmischer   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999  

  9. Merken

    Dichtheitsprüfung mittels Plasma-Photometrie / Ein neues Verfahren zur Kontrolle pharmazeutischer Primärverpackungen

    Rubrik: Originale

    (Treffer aus pharmind, Nr. 04, Seite 369 (1999))

    Poss G

    Dichtheitsprüfung mittels Plasma-Photometrie / Ein neues Verfahren zur Kontrolle pharmazeutischer Primärverpackungen / Poss G
    Dichtheitsprüfung mittels Plasma-Photometrie Ein neues Verfahren zur Kontrolle pharmazeutischer Primärverpackungen Gerhard Poss und Jürgen Wittekind Battelle Ingenieurtechnik GmbH, Eschborn Das von Battelle entwickelte Verfahren zur Dichtheitsprüfung von flüssigkeitsbefüllten Behältnissen dient vorrangig der Kontrolle pharmazeutischer Behältnisse wie Kunststoff- oder Glasampullen. Das Meßprinzip beruht auf dem Effekt, daß Spuren flüchtiger Substanzen, die z. B. aus wässerigen oder alkoholischen Lösungen aus undichten Behältnissen unter Vakuum freigesetzt und einer Gasentladungsstrecke zugeführt werden, die optischen Eigenschaften dieser Gasentladung verändern. Diese Änderung - im wesentlichen eine Abnahme der Leuchtstärke des Plasmas - wird photometrisch erfaßt und ist ein Maß für die Undichtheit des Prüflings, Vergleichsmessungen mit mikrobiologischen Prüfungen zeigen, daß das neue Verfahren konservativ und erheblich selektiver ist als mikrobiologische Tests und auch geringste Undichtheiten detektiert werden können. Das Verfahren ist geeignet um sowohl off-line in der galenischen Forschung als auch in-line der Produktion (100-%-Kontrolle) eingesetzt zu werden. Key words Dichtheitsprüfung · Keimtest · Nachweis von Wasserspuren · Pharmazeutische Primärverpackungen · Prozeßkontrolle   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999  

  10. Merken

    Nanosuspensionen - Formulierungen für schwerlösliche Arzneistoffe mit geringer Bioverfügbarkeit / 1. Mitteilung: Herstellung und Eigenschaften

    Rubrik: Originale

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 74 (1999))

    Böhm B

    Nanosuspensionen - Formulierungen für schwerlösliche Arzneistoffe mit geringer Bioverfügbarkeit / 1. Mitteilung: Herstellung und Eigenschaften / Böhm B
    Nanosuspensionen - Formulierungen für schwerlösliche Arzneistoffe mit geringer Bioverfügbarkeit 1. Mitteilung: Herstellung und Eigenschaften Rainer H. Müller, Bernhard H. L. Böhm und Mathias J. Grau Freie Universität Berlin, Institut für Pharmazeutische Technologie, Berlin Die schlechte Löslichkeit von Arzneistoffen ist normalerweise mit einer schlechten Bioverfügbarkeit gepaart und stellt eines der Hauptprobleme bei der Formulierung von Arzneimitteln dar. Ganz besonders gilt dies, wenn der Arzneistoff sowohl in wäßrigen als auch in organischen Medien schwerlöslich ist. Nanosuspensionen sind eine neue Alternative für die Formulierung solcher Problemarzneistoffe mit geringer Löslichkeit und schlechter Bioverfügbarkeit. Die erste Mitteilung dieser Publikationsfolge beschäftigt sich mit der Herstellung von Nanosuspensionen und ihren speziellen Eigenschaften - der erhöhten Sättigungslöslichkeit und Lösungsgeschwindigkeit. Nanosuspensionen werden aus wäßrigen Dispersionen durch Hochdruckhomogenisation hergestellt. Die resultierende Partikelgröße kann durch die Variation der Produktionsparameter beeinflußt werden. Es wird der theoretische Hintergrund der erhöhten Löslichkeit im Hinblick auf einen höheren Lösungsdruck (Kelvin-Gleichung), Schaffung neuer, energiereicher Grenzflächen (Ostwald-Freundlich-Gleichung) sowie Reduktion der Diffusionsstrecke (Prandtl-Gleichung) diskutiert. Zusätzlich wird in diesem Teil die Sterilisation von Nanosuspensionen abgehandelt. Die zweite Mitteilung wird sich mit der physikalischen Stabilität, den Aspekten der Bioverfügbarkeit, der Herstellung verschiedener Arzneiformulierungen auf der Basis von Nanosuspensionen und den Aspekten der Zulassung solcher Formulierungen beschäftigen. Key words Bioverfügbarkeit · Nanosuspensionen, Eigenschaften, Herstellung · Schwerlösliche Arzneistoffe   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999  

Sie sehen Artikel 11581 bis 11590 von insgesamt 11629