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In der Rubrik Zeitschriften haben wir 12022 Beiträge für Sie gefunden

  1. IMS HEALTH: Aktuelle Daten zum GKV-Arzneimittelmarkt in Deutschland 07/2006

    Rubrik: Aktuelles

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 798 (2006))

    IMS HEALTH: Aktuelle Daten zum GKV-Arzneimittelmarkt in Deutschland 07/2006 /

  2. In Wort und Bild 07/2006

    Rubrik: In Wort und Bild

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 800 (2006))

    In Wort und Bild 07/2006 /

  3. Arzneimittel für Kinder - ein gesamtgesellschaftliches Problem / Stellt die neue Regulierung der EU eine Lösung dar?

    Rubrik: Leitartikel

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 807 (2006))

    Schweim H

    Arzneimittel für Kinder - ein gesamtgesellschaftliches Problem / Stellt die neue Regulierung der EU eine Lösung dar? / Schweim H

  4. Solidarität und Eigenverantwortung im Gesundheitssystem / Betrachtungen zur Sicherstellung von Gesundheitsleistungen und deren Finanzierbarkeit am Beispiel der Niederlande

    Rubrik: Gesundheitswesen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 812 (2006))

    Geursen R

    Solidarität und Eigenverantwortung im Gesundheitssystem / Betrachtungen zur Sicherstellung von Gesundheitsleistungen und deren Finanzierbarkeit am Beispiel der Niederlande / Geursen R
    Solidarität und Eigenverantwortung im Gesundheitssystem Betrachtungen zur Sicherstellung von Gesundheitsleistungen und deren Finanzierbarkeit am Beispiel der Niederlande Meike Kühl1 und Dr. rer. nat. Dr. med. Robert G. Geursen2 Customer Services Kühl1, Mannheim, und geursen-consulting2, Heidelberg Für europäische Bürger ist ein gut funktionierendes Gesundheitssystem so etwas wie ein Grundrecht. Um die Versorgung ihrer Bürger mit Gesundheitsleistungen und deren Finanzierung zu garantieren, hat die niederländische Regierung schon immer eine aktive Gesetzgebung verfolgt. Mit Beginn des Jahres 2006 hat man die bis dato existierenden gesetzlichen und privaten Krankenkassen in ein privatwirtschaftlich orientiertes Versicherungssystem umgestaltet. Seitdem setzt sich die Finanzierung der Gesundheitsversorgung aus drei Teilen zusammen. Der erste beruht auf dem Allgemeinen Gesetz für Außergewöhnliche Krankheitskosten (AWBZ oder „Algemeene Wet Bijzondere Ziektekosten“), welches alle Einwohner gegen besonders schwere Krankheitsrisiken absichert. Darunter fallen der Aufenthalt in Pflegeheimen, die Behindertenfürsorge, Pflege zu Hause sowie die Versorgung psychisch Kranker. AWBZ ist eine landesweite Einrichtung, in der alle Niederländer versichert sein müssen. Der zweite Teil „Basisverzekering“ wurde mit Beginn des Jahres 2006 neu geschaffen. Das Ziel war, einen Versicherungsschutz gegen Kosten der medizinischen Versorgung einzuführen und gleichzeitige Wahlfreiheit für den Versicherten zu garantieren. Kernelemente sind 1.) Versicherungspflicht: Jeder Niederländer ist verpflichtet, einen Versicherungsvertrag abzuschließen, und alle niederländischen Versicherungsunternehmen müssen jeden Antragsteller annehmen; 2.) Standardpaket: Das Gesundheitsministerium legt per Gesetz Qualität und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Dazu gehören die medizinische Versorgung in der Allgemeinpraxis, Behandlung im Krankenhaus, Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel; 3.) fixe Prämien: Eine Preisdifferenzierung bei gleicher Leistung ist nicht zulässig; 4.) Risikoausgleich: Die Versicherungsunternehmen erhalten Ausgleichszahlungen aus einem zentralen Fonds in Abhängigkeit vom Morbiditätsrisiko ihres jeweiligen Versichertenkreises. Den dritten Sektor stellen private Versicherungsverträge dar, welche auf freiwilliger Basis neben der AWBZ und der „Basisverzekering“ abgeschlossen werden können. In diesem Bereich variieren die Prämien in Abhängigkeit von Umfang und Risiko des Versicherungsschutzes. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2006  

  5. News from the EMEA Committee on Herbal Medicinal Products

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1059 (2006))

    Steinhoff B

    News from the EMEA Committee on Herbal Medicinal Products / Steinhoff B

  6. Aktivitäten des COMP 09/2006

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1061 (2006))

    Throm S

    Aktivitäten des COMP 09/2006 / Throm S

  7. Aktivitäten des CHMP 09/2006

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1064 (2006))

    Throm S

    Aktivitäten des CHMP 09/2006 / Throm S

  8. Gesundheitsschäden in klinischen Studien / Zur Frage der Anwendbarkeit von § 84 AMG

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1067 (2006))

    Jungk A

    Gesundheitsschäden in klinischen Studien / Zur Frage der Anwendbarkeit von § 84 AMG / Jungk A

  9. Gewebeentnahme und -weiterverarbeitung: Bundesgesundheitsministerium schafft Rechtssicherheit für Tissue Engineering-Unternehmen

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1070 (2006))

    Sickmüller B

    Gewebeentnahme und -weiterverarbeitung: Bundesgesundheitsministerium schafft Rechtssicherheit für Tissue Engineering-Unternehmen / Sickmüller B
    Gewebeentnahmeund-weiterverarbeitung: Bundesgesundheitsministerium schafft Rechtssicherheit für Tissue Engineering-Unternehmen Matthias Wilken und Prof. Dr. Barbara Sickmüller Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI), Berlin In einem Antwortschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) ist das Ministerium auf die Vorschläge des Verbandes bezüglich der Ausgestaltung der neuen Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung [1] (AMWHV − ehemals Pharmabetriebsverordnung − Pharm BetrV) für den Bereich der Zellbzw. Gewebezubereitungen (Tissue Engineering) Anfang August 2006 eingegangen. Das Ministerium spricht sich in dem vorliegenden Schreiben dafür aus, daß aufgrund der fehlenden spezifischen Regelungen in der Pharm- BetrV bzw. zukünftigen AMWHV für den Bereich Tissue Engineering die europäische Geweberichtlinie 2004/23/EG[2]und ihreDurchführungsrichtlinie 2006/17/EG [3] direkte Anwendung finden sollen. Diese Äußerung bestätigt die vom BPI vertretene Rechtsauffassung und schafft nunmehr die notwendige Rechtssicherheit für die Unternehmen vor dem Hintergrund des Auslaufens einer Übergangsfrist in Paragraph 138 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG), nach der es einer arzneimittelrechtlichen Genehmigung für die Entnahme von Geweben und Zellen bis Ende August 2006 zunächst nicht bedurfte. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2006  

  10. Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht 09/2006

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1075 (2006))

    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht 09/2006 /

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