Rubrik: Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1143 (2024))
Bartholomä L | Melchior J
Fachinformationen / Bedeutung für die Behandlungsentscheidung des Arztes · Bartholomä, LL.M. (Medizinrecht) J, Melchior J · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft
Fachinformation SmPC Leitlinien Arzneimittelgesetz Behandlungsentscheidung Die Fachinformation ist definiert als ein vom Arzneimittelhersteller verfasstes Dokument, das detaillierte Informationen über ein Arzneimittel, seine Indikationen, Darreichungsformen, Dosierung, Wirkung, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Kontraindikationen enthält. 2) Der Text einer Fachinformation muss von der zuständigen europäischen oder nationalen Behörde genehmigt werden. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Neben den Fachinformationen stehen der Ärzteschaft auch weitere Informationen zur Verfügung, um sie bei der Behandlungsentscheidung zu unterstützen. Hierbei sind insbesondere die Leitlinien relevant. Leitlinien unterscheiden sich von anderen Quellen aufbereiteten Wissens durch die Formulierung von klaren Handlungsempfehlungen, in die auch ...