Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück

Ihr Suchergebnis

Sie recherchieren derzeit unangemeldet.
Melden Sie sich an (Login) um den vollen Funktionsumfang der Datenbank nutzen zu können.
Sie suchen in allen Bereichen nach dem Autor Pannenbecker A.

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 9 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Datenschutz in der Pharmakovigilanz

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 901 (2021))

    Pannenbecker A | Striebel A | Thurisch B | Sickmüller B | Wallik S

    Datenschutz in der Pharmakovigilanz / Teil 2*Teil 1 dieses Beitrags Pharm. Ind. 2021;83(6)793–800. · Pannenbecker A1, Striebel A2, Thurisch B3, Sickmüller B3, Wallik S4 · 1AVANTCORE Rechtsanwälte, Stuttgart und Extedo GmbH, Ottobrunn und Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e. V., Berlin und Heacon Service GmbH, Berlin
    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Hinblick auf die Dokumentation und Meldung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen sind § 63c AMG [ 19 ] – bzw. für zentral zugelassene Arzneimittel 1) Art. 28 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 726/2004 [ 32 ] – sowie Art. 27 und 28 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012 [ 11 ]. Aufgrund dieser Vorschriften ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) bzw. aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsschutzes auf Grundlage des Unionsrechts bzw. des Rechts eines Mitgliedstaats erforderlich (Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO). Es ist insofern keine Einwilligung der betroffenen Person in die Datenverarbeitung einzuholen  [ 62 ...

  2. Merken

    Datenschutz in der Pharmakovigilanz

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 793 (2021))

    Pannenbecker A | Striebel A | Thurisch B | Sickmüller B | Wallik S

    Datenschutz in der Pharmakovigilanz / Teil 1 · Pannenbecker A1, Striebel A2, Thurisch B3, Sickmüller B3, Wallik S4 · 1AVANTCORE Rechtsanwälte, Stuttgart und Extedo GmbH, Ottobrunn und Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e. V., Berlin und Heacon Service GmbH, Berlin
    Auch für die Pharmakovigilanz-Aktivitäten, bei denen personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet werden, gilt uneingeschränkt das Datenschutzrecht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des nationalen Datenschutzrechts. Es wird erläutert, auf welcher datenschutzrechtlichen Grundlage die Datenverarbeitung zur Erfüllung von Pharmakovigilanz-Pflichten zulässig ist und welche Datenschutzrechtsanforderungen der Zulassungsinhaber hierbei einzuhalten hat. Der öffentliche Gesundheitsschutz rechtfertigt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten auf der Grundlage von Rechtsnormen des Arzneimittelrechts (Titel II Kapitel 3 Verordnung (EG) Nr. 726/2004 [32], Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012 [11], 10. Abschnitt Arzneimittelgesetz (AMG) [19]) und der Auffangnorm des § 22 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) [34] in dem für die Pharmakovigilanz erforderlichen Umfang. Hierbei ist den Grundsätzen der Datenminimierung, Speicherbegrenzung und Zweckbindung zu genügen und es ...

  3. Merken

    Pharmaceutical Quality of Homeopathic Medicinal Products

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 74 (2021))

    Orth H | Pannenbecker A | Prato N | Rothe M | Wiethoff K | Sickmüller B | Criswell M

    Pharmaceutical Quality of Homeopathic Medicinal Products / Orth et al. • Quality of Homeopathic Medicinal Products · Orth H1, Pannenbecker A2, Prato N3, Rothe M4, Wiethoff K5, Sickmüller B6, Criswell M6 · 1DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG, Karlsruhe und AVANTCORE Rechtsanwälte, Stuttgart und Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG, , Rheda-Wiedenbrück und Pharmazeutische Fabrik Dr. Reckeweg & Co. GMBH, Bensheim und SANUM-Kehlbeck GmbH & Co. KG, Hoya und Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V., Berlin
    Pharmazeutische Qualität homöopathischer Arzneimittel

  4. Es gibt 6 weitere Treffer zu Ihrer Anfrage[ Alle Treffer dieser Rubrik anzeigen ]