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Sie suchen in allen Bereichen nach dem Autor Schmeidl R.

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 2 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV) in der EU

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 1322 (2021))

    Rippel N | Sickmüller B | Gholaman-Wild C | Schmeidl R | Thurisch B | Wallik S

    Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV) in der EU / Rippel et al. • QPPV · Rippel N1, Sickmüller B2, Gholaman-Wild C3, Schmeidl R1, Thurisch B2, Wallik S4 · 1Biotest AG, Dreieich und Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V., Berlin und Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Iserlohn und Heacon Service GmbH, Berlin
    Im Juli 2012 trat mit dem sog. EU-Pharmapackage 1) die bisher umfassendste Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Humanarzneimittel seit Inkrafttreten der Harmonisierung des Arzneimittelmarkts in der EU 1995 in Kraft. Neben einer deutlichen Spezifizierung der Pharmakovigilanz-Anforderungen wurden v. a. auch die Rolle und die Verantwortlichkeiten der Qualified Person for Pharmacovigilance in der EU (QPPV) sowie die des Zulassungsinhabers (Marketing Authorisation Holder, MAH), hier insbesondere auch dessen Verantwortlichkeiten gegenüber der QPPV, klarer definiert. Und doch steht man als QPPV – unabhängig davon, ob man neu in der Rolle ist oder sie schon länger bekleidet – immer wieder vor der Frage, wie man die ...

  2. Dr. Boris Thurisch
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    EU-Gesetzgebung zur Pharmakovigilanz

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 1392 (2017))

    Thurisch B | Schmeidl R

    EU-Gesetzgebung zur Pharmakovigilanz / Bedeutet mehr Aufwand tatsächlich mehr Patientensicherheit? · Thurisch B, Schmeidl R · 1Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e. V., Berlin und 2Biotest AG, Dreieich
    Die pharmazeutische Industrie ist in vielfältiger Ausprägung – von Start-up bis Großkonzern – nach wie vor der Generator für innovative und für hierzulande nahezu jeden Menschen verfügbare Arzneimitteltherapien. Mit der Zulassung zur Vermarktung eines innovativen Produkts wird der finanzielle Grundstock für weitere Forschung gelegt. Mit dem Auslaufen der Patente innovativer Produkte wird wiederum die Vielfalt preiswerterer generischer Produkte gestärkt, welche in forschenden Unternehmen wiederum Anreize zur weiteren Innovation schaffen. Unbestreitbar wertvoll sind Errungenschaften hinsichtlich globaler Standardisierung und Überwachung dieses Kreislaufs durch die Zusammenarbeit internationaler Behörden, Wissenschaftsverbände und Unternehmen im Rahmen der International Conference on Harmonisation (ICH). Regelungen und Vorgaben werden ...