Rubrik: Originale
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1138 (2017))
Cao L | Schmulenson E | Dietrich E
AMNOG: Auswirkungen eines geringen und nicht quantifizierbaren Zusatznutzens auf die Preisverhandlung / Cao et al. • AMNOG · Cao L, Schmulenson E, Dietrich E · Institut für Klinische Pharmazie, Pharmazeutisches Institut, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Bonn
AMNOG Nutzenbewertung geringer Zusatznutzen nicht quantifizierbarer Zusatznutzen Preisverhandlung Aufgrund stetig steigender Arzneimittelausgaben trat Anfang 2011 das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft. Ziel war es, die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzudämmen. Die Preise neuer Arzneimittel sollten sich künftig an ihrem Zusatznutzen orientieren [ 1 ]. In einem umfassenden Dossier hat der pharmazeutische Unternehmer seitdem darzulegen, mit welcher Wahrscheinlichkeit und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen des neuen Arzneimittels vorliegt. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird dabei in 6 Kategorien eingeteilt [ 2 ]. Gemäß der Rahmenvereinbarung nach § 130b Abs. 9 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Pharmaverbänden orientiert sich der Preis des Arzneimittels am ...