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Sie suchen in allen Bereichen nach dem Autor Wesch M.

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 44 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    GDP-Verträge

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1123 (2023))

    Wesch M

    GDP-Verträge / Voraussetzungen und Inhalte · Wesch M · Wesch & Buchenroth Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stuttgart
    Wer Großhandel mit Arzneimitteln betreibt, 1) darf – ebenso wie ein pharmazeutischer Unternehmer 2) – arzneimittelrechtliche Pflichten an Dritte delegieren. 3) Die Beauftragung Dritter mit bestimmten Tätigkeiten entbindet den Auftraggeber aber nicht von seiner „finalen Verantwortung“ 4) für diese Tätigkeiten. Für die Gute Vertriebspraxis (GDP) 5) gilt insoweit nichts anderes als für die Gute Herstellungspraxis von Arzneimitteln (GMP). 6) Zur Sicherstellung, dass die arzneimittelrechtlichen Pflichten auch bei ausgelagerten Vertriebstätigkeiten erfüllt werden, muss zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, in dem die Pflichten jeder Partei klar festgelegt sind. 7) Diese Regelung entspricht derjenigen ...

  2. Merken

    Arzneimittelvermittlung, Handelsvertreter und Handelsmakler

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 04, Seite 516 (2022))

    Wesch M

    Arzneimittelvermittlung, Handelsvertreter und Handelsmakler / Wer bedarf der behördlichen Erlaubnis/Registrierung und unterliegt der Überwachung? · Wesch M · Wesch & Buchenroth Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stuttgart
    Wer Arzneimittel herstellt oder vertreibt, bedarf dafür einer Erlaubnis. Gilt das auch für das Handeltreiben mit Arzneimitteln? Worin unterscheidet sich der Großhändler vom Arzneimittelvermittler? Was zeichnet den Arzneimittelvermittler aus? Gehört dazu der Handelsvertreter oder ein Handelsmakler? Bedarf der Arzneimittelvermittler einer Erlaubnis oder reicht eine Registrierung aus? Kurz: Was ist im Handel mit Arzneimitteln erlaubt und wie weit reicht die behördliche Überwachung? Auf all diese Fragen sucht nachfolgender Beitrag, Antworten zu finden.

  3. Merken

    Rechtsgrundlagen für die Vertragsbeziehungen zu einer externen Sachkundigen Person

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 02, Seite 240 (2022))

    Renger B | Wesch M

    Rechtsgrundlagen für die Vertragsbeziehungen zu einer externen Sachkundigen Person / Renger und Wesch • Vertragsbeziehungen zu einer externen QP · Renger B1, Wesch M2 · 1Bernd Renger Consulting, Radolfzell und Wesch & Buchenroth Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stuttgart
    Die Vertragsbeziehungen zu einer externen sachkundigen Person nach § 14 AMG (Sachkundige Person oder Qualified Person, QP) bedürfen eines schriftlichen Vertrages. Es handelt sich dabei um Tätigkeiten im Auftrag gem. § 9 Abs. 1 AMWHV. Welcher zivilrechtliche Vertragstyp dafür infrage kommt, ist arzneimittelrechtliche nicht ausdrücklich geregelt. In Betracht kommen besonders Dienst- oder Werkverträge. Wer von den beiden Vertragstypen den arzneimittelrechtlichen Erfordernissen am besten entspricht, soll im nachfolgenden Beitrag beleuchtet werden.

  4. Es gibt 41 weitere Treffer zu Ihrer Anfrage[ Alle Treffer dieser Rubrik anzeigen ]

In der Rubrik Bücher haben wir 2 Bücher für Sie gefunden

  1. Merken

    Die Qualified Person | 2. Auflage

    (Treffer aus Büchern)


    Aus den europäischen und nationalen gesetzlichen Anforderungen ergeben sich für eine Sachkundige Person zahlreiche umfassende Aufgaben und vor allem ein hohes Maß an Verantwortung für die Qualität von Arzneimitteln ...

  2. Merken

    Schutz vor Arzneimittelfälschungen
    Regelungen zur Arzneimittelsicherheit · Technische Umsetzung · Ausblick

    (Treffer aus Büchern)


    Herausforderung: Arzneimittelfälschungen Gefälschte Arzneimittel hatten den höchsten Anteil aller an den EU-Außengrenzen beschlagnahmten Produkte, mit einer deutlich steigenden Tendenz in den vergangenen Jahren. Um den Import gefälschter Arzneimittel ...