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Sie sehen Artikel 10661 bis 10670 von insgesamt 11752

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11752 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Auswertung und Optimierung von Haltbarkeitsuntersuchungen bei pharmazeutischen Produkten / 1. Mitteilung: Grundlagen

    Rubrik: Originale

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 85 (2001))

    Dill D

    Auswertung und Optimierung von Haltbarkeitsuntersuchungen bei pharmazeutischen Produkten / 1. Mitteilung: Grundlagen / Dill D
    Auswertung und Optimierungvon Haltbarkeitsuntersuchungen bei pharmazeutischen Produkten 1. Mitteilung: Grundlagen Martin Holz a, Donald Dill b, Rudolph Frank c und Theo Wember d Datenanalyse Dr. Holza, Neuenburg, A & M Stabtestb, Mainz, Hoffmann-La Roche AGc, Basel (Schweiz), und Statistikberatungd, Waltrop Die behördliche Anforderung, die Haltbarkeitsdauer eines pharmazeutischen Produkts mit einer hinreichenden statistischen Sicherheit anzugeben und den Einfluß der relevanten Einflußfaktoren zuverlässig abzuschätzen, erfordert einen hohen zeitlichen, logistischen und analytischen Aufwand. Um dieses Ziel zu erreichen, erlaubt das Rahmenwerk der ICH-Guideline für Stabilitätsprüfungen einen weiten Spielraum für die Versuchsplanung und Auswertung von reduzierten Haltbarkeitsstudien mit einem Matrixing- und Bracketing-Konzept. Die vorliegende Arbeit zeigt, wie durch individuell angepaßte D-optimale Versuchspläne und multiple Regressionsrechnung die Präzision der Haltbarkeitsdauerschätzung deutlich erhöht und der experimentelle Aufwand gleichzeitig vermindert wird. Mit moderner statistischer Software ist die Erstellung und Analyse individueller optimaler Pläne auch dem Nichtmathematiker möglich. Die großen Vorteile der gemeinsamen Auswertung aller beteiligten Faktoren in einem generellen linearen Modell wird dargestellt gegenüber der separaten einfachen linearen Regression an die Zeitverläufe einzelner Chargen, Packungsarten oder Temperaturen. Der FDA-Empfehlung, bei der Entscheidung über das Zusammenfassen (‘pooling’) von Chargen, Packungen etc. generell ein Irrtumsniveau von a = 0,25 zuzulassen, werden praxisgerechte Alternativen auf Basis von Trennschärfevorhersagen gegenübergestellt. Dabei wird die statistische Signifikanz eines Effekts von seiner praktischen Relevanz unterschieden. Das Verfahren stellt sicher, daß relevante Effekte auch als signifikant erkannt werden. Die Problematik der Behandlung von nur drei Chargen als repräsentative Zufallsstichprobe und die besondere Fehlerstruktur analytischer Assays werden diskutiert. In einem zweiten Teil in „die pharmazeutische industrie“ wird ein praktisches Beispiel der Anwendung der vorgestellten Verfahren behandelt werden.   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2001  

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    Hydrodynamik kompendialer Lösungsgeschwindigkeits-Testapparaturen / Paddle und Basket

    Rubrik: Originale

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 94 (2001))

    Diebold S

    Hydrodynamik kompendialer Lösungsgeschwindigkeits-Testapparaturen / Paddle und Basket / Diebold S
    Hydrodynamik kompendialer Lösungsgeschwindigkeits-Testapparaturen Paddle und Basket Steffen M. Diebold*)und Jennifer B. Dressman Institut für Pharmazeutische Technologie, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main Die Hydrodynamik kompendialer Lösungsgeschwindigkeits-Testapparaturen, namentlich der Paddle- und der Basket-Apparatur, wurde mit einem UltraschallPuls-Echo-Verfahren arzneistoffunabhängig charakterisiert. Diese „UPE-Methode“, ein Doppler-Meßverfahren, wurde erstmals in der Pharmazie eingesetzt. Die Strömungsgeschwindigkeiten in den Auflösungsgefäßen von Paddle-und Basket-Apparatur korrelieren linear mit den Rotationsraten der Rührwerkzeuge. Dadurch ist es nun künftig möglich, die tatsächliche Strömungsgeschwindigkeit der Auflösemedien während eines Lösungsgeschwindigkeits-Tests unter beliebigen Rotationsraten zu ermitteln. In der Basket-Apparatur wurden, in Abhängigkeit von den Rotationsraten des Rührwerkes (25 bis 200 rpm), Strömungsgeschwindigkeiten von 0,3 bis 5 cm/s erzielt, in der Paddle-Apparatur dagegen 1,8 bis 37 cm/s. Die empirisch gewonnene Kenntnis dieser Strömungsgeschwindigkeiten wird es zukünftig gestatten, die Lösungsgeschwindigkeit von Arzneistoffen unter bestimmten Voraussetzungen zu prognostizieren. *)Aktuelle Tätigkeit bei: ASTA Medica AG, Frankfurt/Main.   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2001  

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    Produktsicherheit bei der Lohnfertigung durch abgestuftes Bewertungssystem

    Rubrik: GMP und GCP in Deutschland

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 83 (2001))

    Anhalt E

    Produktsicherheit bei der Lohnfertigung durch abgestuftes Bewertungssystem / Anhalt E
    GMP und GCP in Deutschland Diskussionsforum Thema: Produktsicherheit bei der Lohnfertigung durch abgestuftes Bewertungssystem Dr. Ehrhard Anhalt Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), Bonn, im Namen des Pharmazeutisch-technischen Ausschusses des BAH Die Einladung von Pharmaziedirektor Rudolf Völler in seinen einleitenden Worten zur Eröffnung eines Diskussionsforums zum Bereich „GMP und GCP in Deutschland“ [1] aufgreifend, möchte der Pharmazeutisch-technische Ausschuß des Bundesfachverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) in den nachfolgenden Ausführungen den Aspekt des „Audittourismus“ bei Lohnherstellern näher beleuchten.     © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2001  

  4. Merken

    Essentials aus dem Sozialrecht- Gemeinsames Aktionsprogramm

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 40 (2001))

    Essentials aus dem Sozialrecht- Gemeinsames Aktionsprogramm /

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    Audit 2000 / III. Sponsor-Audits bei Contract Research Organisations (CROs) - Beschreibung aus Sicht der Sponsoren

    Rubrik: GMP / GLP / GCP

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 5 (2001))

    Chase D

    Audit 2000 / III. Sponsor-Audits bei Contract Research Organisations (CROs) - Beschreibung aus Sicht der Sponsoren / Chase D
    Audit 2000 III. Sponsor-Audits bei Contract Research Organisations (CROs) -Beschreibung aus der Sicht von Sponsoren*) Dr. Jürgen-Hans Schmidt, Aventis Pharma Deutschland, Frankfurt/Main, und Dr. Dagmar Chase, Kendle GmbH, München Deutsche Gesellschaft für Gute Forschungspraxis e.V. (DGGF), Arbeitsgruppe „GCP-Qualitätssicherung“ In zwei vorangegangenen Mitteilungen dieser Publikationsfolge wurde die Durchführung eines Sponsor-Audits bei einem Auftragsinstitut (CRO) aus der Sicht von CROs dargestellt. Hierbei wurden Audit-Erfahrungen verschiedener Sponsoren und Auditoren berücksichtigt. In dem folgenden Beitrag wird nun die Sichtweise eines Sponsors dargestellt, der eine Reihe von CROs auditiert hat. Es wird versucht, neben der Darstellung dieses Blickwinkels Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Erfolgsfaktoren einer Zusammenarbeit zwischen Sponsor und CRO werden beschrieben, und es wird ein Ausblick gegeben. *)„I. Qualitätssicherung in der klinischen Forschung - Eine Standortbestimmung“ siehe Pharm. Ind. 62, Nr. 7, S. 486 (2000); „II. Audit von Prüfplan, Patienteninformation / Einwilligungserklärung und Prüfbogen“ siehe Pharm. Ind. 62, Nr. 8 , S . 561 (2000); „III. Sponsor-Audits bei Contract Research Organisations (CROs) - Beschreibung aus der Sicht von CROs“ Teil 1 u. 2 siehe Pharm. Ind. 62, Nr. 9, S. 662 u. Nr. 10, S. 744 (2000).   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2001  

  6. Merken

    Zur Frage der Kostenerhebung im Verfahren der Zulassungsverlängerung gemäß § 105 Abs. 3 Arzneimittelgesetz

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 34 (2001))

    Denninger E

    Zur Frage der Kostenerhebung im Verfahren der Zulassungsverlängerung gemäß § 105 Abs. 3 Arzneimittelgesetz / Denninger E
    Rechtsgutachten: Verfassungswidrigkeit der Nachzulassungsgebühren In dem nachstehend abgedruckten, im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erstellten Rechtsgutachten „Zur Frage der Kostenerhebung im Verfahren der Zulassungsverlängerung gemäß § 105 Abs. 3 A rzneimittelgesetz“ gelangt Prof. Dr. Erhard Denninger (Professor em. für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main) zu dem Ergebnis, daß die nach der „Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Arzneimitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz“ vom 23. Dezember 1998 für die Nachzulassung zu erhebende Regelgebühr i. H. v. 22 100 DM gegen das Verhältnismäßigkeits- und Äquivalenzprinzip verstößt. Dies gelte selbst dann, wenn die Gebührenanhebung von 713 % gegenüber der zuvor geltenden Gebühr (3100 DM) vom Kostendeckungsprinzip getragen sein sollte, was der Gutachter jedoch ebenfalls bezweifelt. Auch die umsatzabhängige Gebührenermäßigungsstaffel enthalte zu große „Sprünge“. Sie stelle keine ausreichende Überleitungsregelung dar, um eine Verletzung des „eigentumsrechtlich begründeten Vertrauensschutzes“ zu verhindern. Deshalb sei die vom Verordnungsgeber vorgenommene Neuregelung in Form einer (grundsätzlich erlaubten) „tatbestandlichen Rückanknüpfung“ verfassungsrechtlich unzulässig. Dies habe zur Konsequenz, daß die Gebührensätze aus der KostenVO 1990 (= 3100 DM) auf „Altanträge“ anzuwenden sind.   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2001  

  7. Merken

    Dreiunddreißigste und Vierunddreißigste Bekanntmachung zum Arzneibuch

    Rubrik: Arzneibücher

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 20 (2001))

    Auterhoff G

    Dreiunddreißigste und Vierunddreißigste Bekanntmachung zum Arzneibuch / Auterhoff G

  8. Merken

    BSE und Medizinprodukte / Die gesetzlichen Regelungen in der EU und in Deutschland

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 27 (2001))

    Anhalt E

    BSE und Medizinprodukte / Die gesetzlichen Regelungen in der EU und in Deutschland / Anhalt E
    BSE und Medizinprodukte Die gesetzlichen Regelungen in der EU und in Deutschland Dr. Ehrhard Anhalt und Dr. Elmar Kroth Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. - BAH, Bonn Die Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte enthält Regelungen, die auch den Schutz vor BSE/TSE betreffen, insbesondere in den „Grundlegenden Anforderungen“ und den „Konformitätsbewertungsverfahren“. Diese Regelungen werden durch das interpretatorische Dokument der EU-Kommission „Guidelines on assessment of medical devices incorporating materials of animal origin with respect to viruses and transmissible agents“ konkretisiert. Dieses Dokument enthält auch Hinweise zu einschlägigen Normen und zu Meinungsäußerungen des „Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses“, z. B. zur Unbedenklichkeit von Gelatine oder Talg. Rechtlich bindend sind jedoch die regulatorischen Maßnahmen der jeweiligen Mitgliedstaaten, z. B. in Deutschland die MPG-TSE-Verordnung. Zum Zwecke der Harmonisierung bereitet daher die Kommission einen entsprechenden Rechtsakt in Form einer entsprechenden Entscheidung vor. Europäisch einheitliche Regelungen sind schon allein deshalb am sinnvollsten, weil Medizinprodukte mit einem einzigen Konformitätsbewertungsverfahren europaweit verkehrsfähig sind.   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2001  

  9. Merken

    Aktivitäten des CPMP 01/2001

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 13 (2001))

    Throm S

    Aktivitäten des CPMP 01/2001 / Throm S

  10. Merken

    Aktivitäten des COMP 01/2001

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 18 (2001))

    Baddack P

    Aktivitäten des COMP 01/2001 / Baddack P

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