Rubrik: GMP / GLP / GCP
(Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1126 (2002))
Wege zu einer neuen pharmazeutischen ‚Total Quality' / Teil 2: Integration Balanced Scorecard und Qualitätskosten - Ein Management-Tool für das pharmazeutische "kaizen" / Dahinden ARubrik: europharm
(Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1134 (2002))
Aktivitäten des CPMP 11/2002 / Throm SRubrik: europharm
(Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1141 (2002))
Aktivitäten des COMP 11/2002 / Baddack PRubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1143 (2002))
Rechtsprechung- Kriterien für die Verordnung von Arzneimitteln außerhalb zugelassener Indikationen in der GKV /
Kriterien für die Verordnung von Arzneimitteln außerhalb
zugelassener Indikationen in der GKV
(BSG, Urteil vom 19. März 2002, Az.: B 1 KR 37/00 R Off-label-use)
Die Leistungspflicht der Krankenversicherung
bei einem zulassungsüberschreitenden Einsatz von Arzneimitteln ist
vom Bundessozialgericht (BSG) in der Vergangenheit nicht einheitlich beurteilt
worden. In der Entscheidung vom 5. Juli 1995 - 1 RK 6/95 - zur Drogensubstitution
mit dem Hustenmittel Remedacen war der Erste Senat noch ohne nähere
Begründung davon ausgegangen, dem Versicherten könne das Fehlen
einer indikationsspezifischen Zulassung nicht entgegengehalten werden.
Demgegenüber hat der 8. Senat im Urteil vom 30. September 1999 -
Az.: B 8 KN 9/98 KR R SKAT - auf die Bedeutung der arzneimittelrechtlichen
Zulassung für die Einhaltung der im SGB V geforderten Qualitätsstandards
verwiesen und gefordert, daß die Leistungspflicht der Krankenkassen
auf die zugelassenen Anwendungsgebiete beschränkt bleiben müsse.
Dieser rechtlichen Beurteilung stimmt der 1. Senat nunmehr unter Aufgabe
seiner früheren, abweichenden Rechtsauffassung ausdrücklich
zu. Davon sind nur eng begrenzte Ausnahmen möglich.
Der Anspruch des Versicherten auf Bereitstellung der für die Krankenbehandlung
benötigten Arzneimittel besteht nur für solche Pharmakotherapien,
die sich bei dem vorhandenen Krankheitsbild als zweckmäßig
und wirtschaftlich erwiesen haben und deren Qualität und Wirksamkeit
dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.
Diese Anforderungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Ersten
Senats nicht erfüllt, wenn das verabreichte Medikament nach den Vorschriften
des Arzneimittelrechts der Zulassung bedarf, aber nicht zugelassen ist.
Das Krankenversicherungsrecht verzichtet bei der Arzneimittelversorgung,
anders als bei den übrigen Leistungen der Krankenbehandlung, weitgehend
auf eigene Vorschriften zur Qualitätssicherung. Es knüpft insoweit
an das Arzneimittelrecht an, das für Arzneimittel eine staatliche
Zulassung vorschreibt und deren Erteilung vom Nachweis der Qualität,
Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Medikaments abhängig macht.
Da dies die selben Kriterien sind, an denen die Leistungen der Krankenversicherung
gemessen werden, kann bei Vorliegen der arzneimittelrechtlichen Zulassung
davon ausgegangen werden, daß damit zugleich die Mindeststandards
einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen Arzneimittelversorgung
im Sinne des Krankenversicherungsrechts erfüllt sind. Dies rechtfertigt
die Vorgreiflichkeit der arzneimittelrechtlichen Zulassung für die
Anwendung eines Medikaments im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung1).
Eine fehlende Zulassung bei bestimmten Anwendungsgebieten kann - wenn
ansonsten eine Versorgungslücke aufträte - mit dem Instrumentarium
des Krankenversicherungsrechts in eng begrenzten Ausnahmefällen behoben
werden. Zwar kommt ein Verfahren nach § 135 SGB V (die Zulassung
neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch den Bundesausschuß
der Ärzte und Krankenkassen) nicht in Betracht, weil es sich neben
Verfahren und Behandlungsmethoden lediglich auf nicht zulassungspflichtige
Rezepturarzneimittel oder andere Arzneimittel bezieht, die im Einzelfall
auf besondere Anforderung hergestellt werden. Denn es ist nicht Aufgabe
des Bundesausschusses, zulassungspflichtige Arzneimittel für den
Einsatz in der vertragsärztlichen Versorgung einer nochmaligen gesonderten
Begutachtung zu unterziehen.
1) So auch G. Schwerdtfeger, Die Bindungswirkung
der Arznei mittelzulassung, Nomos Verlagsgesellschaft (1983).
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2002
Rubrik: Patentspiegel
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1272 (2002))
Innovationen aus Wissenschaft und Technik / Patentspiegel für die Pharmaindustrie 12/2002 / Cremer KRubrik: Buchbesprechungen
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1276 (2002))
Buchbesprechungen 12/2002 /
Rubrik: Originale
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1279 (2002))
Auswertung und Optimierung von Haltbarkeitsuntersuchungen bei pharmazeutischen Produkten / 2. Mitteilung: Anwendung / Dill DRubrik: Originale
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1287 (2002))
Photostabilisierung von Tabletten mit Blisterpackungen / Aman WRubrik: Originale
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1293 (2002))
Einfluß der Behandlung mit überkritischem Carbondioxid auf die Benetzbarkeit von Pulvern / Gericke SRubrik: Praxis
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1297 (2002))
Planung und Implementierung eines elektronischen Dokumenten-Managementsystems in einem pharmazeutischen Unternehmen /
Planung und Implementierung eines elektronischen Dokumenten-Managementsystems
in einem pharmazeutischen Unternehmen
Jürgen Höfer a, Thomas Geyer a, Katharina Arnold-Gross
a und Dr. Klaus von Jan b
ESCS Software-Entwicklungs GmbH a, Gorxheimertal, und
Chiron Behring GmbH & Co. b, Marburg
In der Pharmaindustrie nimmt die Menge an Information
in Form von Daten und Dokumenten dramatisch zu. Um diese Unterlagen adäquat
und den aktuellen, modernen Erfordernissen entsprechend verwalten sowie
in einem globalen Unternehmen allen relevanten Geschäftseinheiten
jederzeit zur Verfügung stellen zu können, ist die Implementierung
eines elektronischen Dokumenten-Managementsystems (EDMS) notwendig. Dabei
sind unterschiedliche Sprachen sowie unterschiedlichste Anforderungen
der Anwender zu berücksichtigen. Nicht zuletzt sind die Anforderungen
der Überwachungsbehörden, insbesondere die der FDA, bezüglich
Validierung und 21 CFR Part 11 zu erfüllen. Der folgende Artikel
beschreibt Planung, Auswahl und Implementierung eines EDMS an unterschiedlichen
europäischen Standorten eines global operierenden Pharmaunternehmens.
Die große Anzahl der Anwender sowie der Umfang der abzubildenden
Dokumentation unterstreicht die Komplexität des elektronischen Systems.
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Cantor Verlag (Germany) 2002
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