Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück

Ihr Suchergebnis

Sie recherchieren derzeit unangemeldet.
Melden Sie sich an (Login) um den vollen Funktionsumfang der Datenbank nutzen zu können.

Sie sehen Artikel 9081 bis 9090 von insgesamt 11789

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11789 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Überprüfung der mikrobiologischen Qualität von nicht-sterilen Produkten nach den international harmonisierten Vorschriften / Teil 2: Nachweis spezifizierter Mikroorganismen

    Rubrik: Originale

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1103 (2006))

    Seyfarth H

    Überprüfung der mikrobiologischen Qualität von nicht-sterilen Produkten nach den international harmonisierten Vorschriften / Teil 2: Nachweis spezifizierter Mikroorganismen / Seyfarth H
    Überprüfung der mikrobiologischen Qualität von nicht-sterilen Produkten nach den international harmonisierten Vorschriften Teil 2: Nachweis spezifizierter Mikroorganismen*) Hanfried Seyfarth Korrespondenz: Dr. Hanfried Seyfarth, Kirschenweg 12, 88400 Biberach/Riss (Germany) Der 6. Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch 5. Ausgabe (Ph. Eur. 5.6) enthält die mit den USA und Japan harmonisierten Methoden zum Nachweis spezifizierter Mikroorganismen in pharmazeutischen Zubereitungen. Diese Neufassung des Tests weist zahlreiche Änderungen gegenüber dem bisherigen Abschnitt im Europäischen Arzneibuch 5. Ausgabe aus: Methoden sind enthalten für Galle-tolerante gram-negative Bakterien (Enterobacteriaceae und bestimmte andere Bakterien), Escherichia coli, Salmonella spp., Pseudomonas aeruginosa, Staphylococcus aureus, Clostridien und Candida albicans. Bei fast allen Methoden wurde die Bebrütung gegenüber den bisherigen Methoden geändert. Beim Nachweis von Salmonella spp. und Staphylococcus aureus werden z. T. andere Nährmedien als bisher vorgeschlagen. Beim Nachweis von Clostridium spp. ist die aerobe Bebrütung auf Columbia- Agar ohne Gentamycin entfallen. Die Methode zur Bestimmung der Anzahl von Clostridium perfringens wurde ersatzlos gestrichen. Die Bestätigungsreaktionen werden nicht mehr im Detail vorgeschrieben, sondern es wird allgemein auf eine Bestätigung hingewiesen. Bei den Nährmedienkontrollen müssen die nutritiven, selektiven und indikativen Eigenschaften überprüft werden. Key words Mikrobiologische Qualität • Mikroorganismen • Nährmedienkontrolle © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2006  

  2. Merken

    Inspektionen

    Rubrik: GMP-Aspekte in der Praxis

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1101 (2006))

    Hiob M

    Inspektionen / Hiob M

  3. Merken

    Buchbesprechungen 09/2006

    Rubrik: Buchbesprechungen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1098 (2006))

    Buchbesprechungen 09/2006 /

  4. Merken

    Patentspiegel 09/2006

    Rubrik: Patentspiegel

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1094 (2006))

    Cremer K

    Patentspiegel 09/2006 / Cremer K

  5. Merken

    Bericht aus Großbritannien 09/2006

    Rubrik: Ausland

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1089 (2006))

    Woodhouse R

    Bericht aus Großbritannien 09/2006 / Woodhouse R

  6. Merken

    Bericht aus Frankreich 09/2006

    Rubrik: Ausland

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1084 (2006))

    Bernhard M

    Bericht aus Frankreich 09/2006 / Bernhard M

  7. Merken

    Bericht von der Börse 09/2006

    Rubrik: Wirtschaft

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1082 (2006))

    Batschari A

    Bericht von der Börse 09/2006 / Batschari A

  8. Merken

    EDI GmbH

    Rubrik: Unternehmensprofile

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1078 (2006))

    EDI GmbH /

  9. Merken

    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht 09/2006

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1075 (2006))

    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht 09/2006 /

  10. Merken

    Gewebeentnahme und -weiterverarbeitung: Bundesgesundheitsministerium schafft Rechtssicherheit für Tissue Engineering-Unternehmen

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1070 (2006))

    Sickmüller B

    Gewebeentnahme und -weiterverarbeitung: Bundesgesundheitsministerium schafft Rechtssicherheit für Tissue Engineering-Unternehmen / Sickmüller B
    Gewebeentnahmeund-weiterverarbeitung: Bundesgesundheitsministerium schafft Rechtssicherheit für Tissue Engineering-Unternehmen Matthias Wilken und Prof. Dr. Barbara Sickmüller Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI), Berlin In einem Antwortschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) ist das Ministerium auf die Vorschläge des Verbandes bezüglich der Ausgestaltung der neuen Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung [1] (AMWHV − ehemals Pharmabetriebsverordnung − Pharm BetrV) für den Bereich der Zellbzw. Gewebezubereitungen (Tissue Engineering) Anfang August 2006 eingegangen. Das Ministerium spricht sich in dem vorliegenden Schreiben dafür aus, daß aufgrund der fehlenden spezifischen Regelungen in der Pharm- BetrV bzw. zukünftigen AMWHV für den Bereich Tissue Engineering die europäische Geweberichtlinie 2004/23/EG[2]und ihreDurchführungsrichtlinie 2006/17/EG [3] direkte Anwendung finden sollen. Diese Äußerung bestätigt die vom BPI vertretene Rechtsauffassung und schafft nunmehr die notwendige Rechtssicherheit für die Unternehmen vor dem Hintergrund des Auslaufens einer Übergangsfrist in Paragraph 138 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG), nach der es einer arzneimittelrechtlichen Genehmigung für die Entnahme von Geweben und Zellen bis Ende August 2006 zunächst nicht bedurfte. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2006  

Sie sehen Artikel 9081 bis 9090 von insgesamt 11789