Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 565 (2003))
Heidelmann U
Richtgrößen zur Steuerung der Arzneimittelausgaben / Bundesempfehlung zur Richtgrößenprüfung mit empfehlendem Charakter und ohne Verbindlichkeit / Heidelmann U
Richtgrößen zur Steuerung der Arzneimittelausgaben
Bundesempfehlung zur Richtgrößenprüfung mit empfehlendem
Charakter und ohne Verbindlichkeit
RAin Dr. Ulrike Heidelmann
Anwaltskanzlei Sträter, Bonn
Seit Abschaffung des Arzneimittelbudgets durch das
Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) kommt den Richtgrößen
entscheidende Bedeutung für die Steuerung der Arzneimittelausgaben
zu. Bei den Richtgrößen handelt es sich um arztgruppenspezifische,
regionale Vereinbarungen über das Volumen der je Arzt verordneten
Leistungen je Behandlungsfall.
In dem folgenden Artikel wird dargestellt, daß es regional zu sehr
großen Unterschieden bei der Berechnung der Richtgröße
kommt. Dies liegt u. a. daran, daß bei der Berechnung der Richtgröße
auf regional unterschiedliche historische Verordnungswerte Bezug genommen
wird. Zum anderen werden die Richtgrößen für unterschiedliche
Arztgruppen gebildet. Auch die Anerkennung von Praxisbesonderheiten wird
derzeit in Deutschland nicht einheitlich gehandhabt. Die Bundesempfehlung
zur Richtgrößenprüfung hat lediglich empfehlenden Charakter
und ist daher nicht verbindlich. Gleichbehandlungsaspekte können
von betroffenen Ärzten im Rahmen der Richtgrößenprüfung
nur begrenzt geltend gemacht werden. Insofern ist in näherer Zukunft
nicht von einer bundeseinheitlichen Richt-größenprüfung
auszugehen.
© ECV- Editio Cantor Verlag (Germany)
2003