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In der Rubrik Zeitschriften haben wir 4 Beiträge für Sie gefunden

  1. Dr. Olaf Schickling
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    Outsourcing in der Pharmakovigilanz

    Rubrik: Fachthemen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1108 (2016))

    Schickling O

    Outsourcing in der Pharmakovigilanz / Von der Auswahl bis zum Vertrag – mit einer zielführenden Strategie und dem richtigen Partner zum Erfolg · Schickling O · PharmaLex GmbH, Friedrichsdorf
    Mit dem Wandel in der Pharmaindustrie, der von einer zunehmenden Internationalisierung, Kostendruck und verschärftem Wettbewerb geprägt ist, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Prozessoptimierungen sowie Strategien zur Effizienzsteigerung und Erhöhung der Flexibilität zu erhalten. Outsourcing ist eine potenzielle Lösung, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist in vielen Bereichen der Pharmaindustrie, wie z. B. IT, Finanz- und Rechnungswesen oder R&D, bereits seit längerem etabliert. In den letzten Jahren, nicht zuletzt durch die Änderungen in der Gesetzgebung, die Einführung von GVP und dem damit verbundenen Anstieg von administrativen Aktivitäten, ist auch die Pharmakovigilanz (PV) in den Fokus des Outsourcings gerückt. ...

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    Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV) und Stufenplanbeauftragter / Eine Gegenüberstellung

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1298 (2013))

    Schickling O

    Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV) und Stufenplanbeauftragter / Eine Gegenüberstellung / Schickling O
    Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV) und Stufenplanbeauftragter Eine Gegenüberstellung Dr. rer. nat. Olaf Schickling Merz Pharmaceuticals GmbH, Frankfurt/Main Im Rahmen der im Juli 2012 gültig gewordenen gesetzlichen Regelungen zur Pharmakovigilanz („Pharmapaket“) inklusive des Moduls I der Guideline on good pharmacovigilance practices (GVP) wurden die erforderlichen Qualifikationen und Aufgaben der Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV) teilweise neu definiert und erweitert. Als nationales Pendant zur QPPV gibt es in Deutschland den Stufenplanbeauftragten, dessen Qualifikation und Aufgaben jene der QPPV abdecken. Eine Gegenüberstellung der relevanten Dokumente zeigt jedoch, dass im Rahmen der nationalen gesetzlichen Ausgestaltung der europäischen Vorgaben die Verantwortung des Stufenplanbeauftragten noch über jene der QPPV hinausgeht. So hat der Stufenplanbeauftragte ausdrücklich auch eine unmittelbare Verantwortung bei der Erfassung und Bewertung sicherheitsrelevanter Aspekte von Qualitätsproblemen bei Arzneimitteln und der Koordination daraus resultierender notwendiger Maßnahmen. Darüber hinaus unterliegt er persönlichen Haftungsrisiken, die sich auch auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Pharmakovigilanz-Vorschriften und Organisationsfehler erstrecken. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2013  

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    Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV) und Stufenplanbeauftragter

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1298 (2013))

    Schickling O

    Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV) und Stufenplanbeauftragter / Eine Gegenüberstellung · Schickling O · Merz Pharmaceuticals GmbH, Frankfurt/Main
    Im Rahmen der im Juli 2012 gültig gewordenen gesetzlichen Regelungen zur Pharmakovigilanz („Pharmapaket“) inklusive des Moduls I der Guideline on good pharmacovigilance practices (GVP) wurden die erforderlichen Qualifikationen und Aufgaben der Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV) teilweise neu definiert und erweitert. Als nationales Pendant zur QPPV gibt es in Deutschland den Stufenplanbeauftragten, dessen Qualifikation und Aufgaben jene der QPPV abdecken. Eine Gegenüberstellung der relevanten Dokumente zeigt jedoch, dass im Rahmen der nationalen gesetzlichen Ausgestaltung der europäischen Vorgaben die Verantwortung des Stufenplanbeauftragten noch über jene der QPPV hinausgeht. So hat der Stufenplanbeauftragte ausdrücklich auch eine unmittelbare Verantwortung bei der Erfassung und Bewertung ...

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