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In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11911 Beiträge für Sie gefunden

  1. Patentspiegel 08/2011

    Rubrik: Patentspiegel

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1488 (2011))

    Cremer K

    Patentspiegel 08/2011 / Cremer K

  2. Buchbesprechungen 08/2011

    Rubrik: Buchbesprechungen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1492 (2011))

    Buchbesprechungen 08/2011 /

  3. Regulatorische Grundlagen des Designs von Arzneimittelstudien nach der Zulassung

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1460 (2011))

    Breitkopf S

    Regulatorische Grundlagen des Designs von Arzneimittelstudien nach der Zulassung / Breitkopf S
    Regulatorische Grundlagen des Designs von Arzneimittelstudien nach der Zulassung Dr. med. Simone Breitkopf 1, Dr. iur. Cord Willhöft2 und Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers2 Klinische Forschung/Arzneimittelsicherheit des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e. V.1, Berlin,Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät2, München/Berlin Damit Arzneimittelstudien dem bestmöglichen wissenschaftlichen und ethischen Qualitätsstandard entsprechen können, unterliegen sie einer Fülle von regulatorischen Vorgaben. Diese beziehen sich sowohl auf die Planung, das Design, den Probandenschutz als auch auf die Durchführung und viele weitere Aspekte. Bezüglich vieler Fragestellungen, aber vor allem bezüglich des Studiendesigns, lassen sich zwei große Bereiche voneinander unterscheiden: die Studien vor der Zulassung und die Studien nach der Zulassung. Während randomisierte kontrollierte Studien (randomized controlled trials, „RCT“) als Goldstandard für klinische Prüfungen vor der Zulassung eines Medikamentes international anerkannt sind, stehen für die Studien nach der Zulassung (post authorisation studies, „PAS“) viele unterschiedliche Studiendesigns zur Verfügung. Studien nach der Zulassung können sowohl als interventionelle Studie (meist als RCT) oder als nicht-interventionelle Studie („NIS“) durchgeführt werden. Die möglichen Designoptionen der Studien nach der Zulassung sowie deren regulatorische Grundlagen (national sowie international) sollen im Folgenden vorgestellt werden. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2011  

  4. Europäische Rahmenbedingungen für den Schutz von geistigem Eigentum an Zulassungsunterlagen / Teil 1: Rahmenbedingungen für den Schutz des Zulassungsdossiers

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1450 (2011))

    Sträter B

    Europäische Rahmenbedingungen für den Schutz von geistigem Eigentum an Zulassungsunterlagen / Teil 1: Rahmenbedingungen für den Schutz des Zulassungsdossiers / Sträter B
    Europäische Rahmenbedingungen für den Schutz von geistigem Eigentum an Zulassungsunterlagen Teil 1: Rahmenbedingungen für den Schutz des Zulassungsdossiers Prof. Burkhard Sträter Sträter Rechtsanwälte, Bonn Der Schutz geistigen Eigentums hat an Bedeutung gewonnen, nicht nur in den sogenannten Emerging Markets wie China, Indien, Brasilien und Russland, sondern auch in Europa und in den Vereinigten Staaten. Maßnahmen zur Kostendämpfung haben zu einer konsequenten Förderung des generischen Marktes geführt. In der amtlichen Begründung zur Richtlinie 2004/27/EG, dort Erwägungsgrund 14, wurde dies zum ausdrücklichen Ziel der sogenannten Future Medicine Legislation gemacht. In Umsetzung dieser Ziele ist auch in der Bundesrepublik eine Zulassungspraxis gewachsen, die gerade in jüngerer Zeit durch wegweisende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln und Oberverwaltungsgerichts NRW eine Korrektur erfahren hat. Im Bereich der Förderung der pädiatrischen Forschung werden die Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums genutzt, um pharmazeutische Unternehmen für die Forschung in diesem Therapiegebiet zu belohnen. Hierbei werden sowohl die Mittel des Patentrechts, wie der Marktexklusivität für sog. Orphan Drugs, aber auch der Schutz von Zulassungsunterlagen für pädiatrische Zulassungen genutzt. Um das Gesamtsystem zu verstehen, bedarf es einleitend der Erläuterung einiger Grundlagen des Zulassungsrechts, insbesondere einer Charakterisierung der Arten von Zulassungsanträgen, weil diese unterschiedliche Arten von Schutzmechanismen auslösen. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2011  

  5. Aktivitäten des COMP 8/2011

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1442 (2011))

    Throm S

    Aktivitäten des COMP 8/2011 / Throm S

  6. Aktivitäten des PDCO 8/2011

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1446 (2011))

    Throm S

    Aktivitäten des PDCO 8/2011 / Throm S

  7. Computer System Validation: APV Comments to EU’s New Annex 11 Guideline

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1431 (2011))

    Appel B

    Computer System Validation: APV Comments to EU’s New Annex 11 Guideline / Appel B

  8. EMA and EU-Commission – Topical News / Directive 2011/62/EU on Prevention of the Entry into the Legal Supply Chain of Falsified Medicinal Products has been published in the Official Journal / Part I

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1436 (2011))

    Friese B

    EMA and EU-Commission – Topical News / Directive 2011/62/EU on Prevention of the Entry into the Legal Supply Chain of Falsified Medicinal Products has been published in the Official Journal / Part I / Friese B

  9. Grundlagen der FDA-Anforderungen an die Anlagenqualifizierung und Prozessvalidierung

    Rubrik: GMP / GLP / GCP

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1422 (2011))

    Fetsch J

    Grundlagen der FDA-Anforderungen an die Anlagenqualifizierung und Prozessvalidierung / Fetsch J
    Grundlagen der FDA-Anforderungen an die Anlagenqualifizierung und Prozessvalidierung Dr. Jörg Fetsch Haema AG, Berlin Bis vor kurzem hatte die FDA zwei Richtlinien zur Anlagenqualifizierung und Prozessvalidierung veröffentlicht. Dies war einmal die aus dem Jahr 1987 stammende Richtlinie „Guideline on General Principles of Process Validation“. Ferner war es die 2008 als Entwurf publizierte Richtlinie „Process Validation: General Principles and Practices“. Dieser Entwurf wurde nun am 24. Januar 2011 finalisiert und ist damit nun gültig. In diesem Artikel werden beide Richtlinien vorgestellt und die unterschiedlichen Vorgehensweisen zur Qualifizierung/Validierung beschrieben. Abschließend erfolgt eine Bewertung beider Richtlinien auch im Hinblick auf den Annex 15 des EUGMP-Leitfadens. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2011  

  10. Verunreinigungen in generischen Arzneimitteln

    Rubrik: GMP / GLP / GCP

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1414 (2011))

    Zeine C

    Verunreinigungen in generischen Arzneimitteln / Zeine C
    Verunreinigungen in generischen Arzneimitteln Dr. Christian Zeine LGC Standards GmbH, Wesel Die FDA hat im November 2010 ihre Guidance for Industry „ANDAs: Impurities in Drug Products“ als offizielles Dokument veröffentlicht, und beschreibt darin ihre Ansicht, wie mit Verunreinigungen (VUs) in generischen Arzneimitteln umzugehen ist. Zusammen mit der schon im Juni 2009 veröffentlichten FDA-Guidance zu VUs in Generika-Wirkstoffen ist damit das diesbezügliche Bild nun komplett. Kernpunkt beider Dokumente ist die Ansicht der FDA, dass auch für Generika die Prinzipien der ICH-Richtlinien Q3A und Q3B anzuwenden sind, welche ursprünglich für neue Wirkstoffe/Arzneimittel konzipiert wurden. Damit schließt sich die FDA der europäischen Sichtweise an, wo schon seit längerem mit der EU-Richtlinie 2001/83/EU, den Ausführungen im Europäischen Arzneibuch und der EMA Guideline CPMP/QWP/1529/04 von 2004 in genau diese Richtung gegangen wird. Auch im japanischen Markt ist die Wichtigkeit generischer Arzneimittel erkannt worden, und es wird rigoros auf die Spezifikationen für VUs in den Produkten geachtet. Der folgende Artikel erläutert die FDA-Guidances und zeigt auf, wie durch das Vorschalten kluger Analytik aufwändige Qualifizierungsstudien vermieden werden können, und weist auch auf das Risiko versteckter Kosten bei Verwendung unzureichend charakterisierter Referenzstandards für VUs hin. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2011  

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