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Sie sehen Artikel 7871 bis 7880 von insgesamt 11911

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11911 Beiträge für Sie gefunden

  1. Bericht aus den USA 11/2010

    Rubrik: Ausland

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1930 (2010))

    Ruppelt U

    Bericht aus den USA 11/2010 / Ruppelt U

  2. Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht 11/2010

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1918 (2010))

    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht 11/2010 /
    Essentials aus dem Pharma und Sozialrecht BVerfG entscheidet zu Ausnahmegenehmigungsverfahren nach § 130 a Absatz 4 SGB V Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers und RAin Antje-Katrin Heinemann Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät, München/Berlin Der Herstellerrabatt bleibt in Bewegung. Jüngst beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit den Regelungen zum Herstellerrabatt im Sozialgesetzbuch V (SGB V). Der Beschluss des obersten Gerichts vom 23. August 2010 (Az. 1 BvR 2002/10) befasst sich mit dem Genehmigungsverfahren zur Befreiung von Herstellerabschlägen nach Paragraph 130 a Absatz 4 SGB V. Zusammenfassend kam das Gericht zu der Auffassung, „besondere Gründe“ im Sinne des Paragraph 130 a Absatz 4 SGB V könnten auch solche sein, die bei allen Mitgliedern einer betroffenen Teilgruppe vorliegen. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2010  

  3. Aut-idem und die Pflicht des G-BA zur unverzüglichen Veröffentlichung der Austauschbarkeit von Darreichungsformen

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1912 (2010))

    Jäkel C

    Aut-idem und die Pflicht des G-BA zur unverzüglichen Veröffentlichung der Austauschbarkeit von Darreichungsformen / Jäkel C
    Aut-idem und die Pflicht des G-BA zur unverzüglichen Veröffentlichung der Austauschbarkeit von Darreichungsformen1) Dr. Christian Jäkel Kanzlei Dr. Jäkel, Lübben § 129 Abs. 1 S. 1 SGB V verpflichtet Apotheken, nach Maßgabe des Rahmenvertrages preisgünstige Arzneimittel abzugeben, wenn der Arzt unter der Wirkstoffbezeichnung verordnet oder die Ersetzung nicht durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf dem Rezeptvordruck ausgeschlossen hat. Im Fall einer solchen Aut-idem-Substitution muss der Apotheker ein Arzneimittel abgeben, das mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch und für den gleichen Indikationsbereich zugelassen ist sowie die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt, § 129 Abs. 1 S. 2 SGB V. Neben aktuellen Diskussionen zum Begriff des gleichen Indikationsbereichs oder zur identischen Packungsgröße stellen sich derzeit auch Rechtsfragen zu den Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu austauschbaren Darreichungsformen. Von Interesse ist insbesondere, ob pharmazeutische Unternehmer einen Anspruch auf Berücksichtigung in diesen Hinweisen haben, wenn ihnen Zulassungen entsprechender Generika erteilt worden sind. Der G-BA hat bei Kenntnis neuer Generikazulassungen unverzüglich zu prüfen, ob die verschiedenen Darreichungsformen bei der Autidem-Substitution austauschbar sind. Nur so kann er seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen, diese Hinweise unverzüglich zu veröffentlichen. Veröffentlichungsintervalle von einem Jahr sind mit Blick auf die Verfahrensdauer durchaus hinnehmbar. Sollten während des Verfahrens jedoch neue Generika zugelassen werden, ist der G-BA verpflichtet, diese auch unverzüglich in das Verfahren einzubeziehen. Darüber hinaus haben betroffene pharmazeutische Unternehmer sowie ihre Verbände nach der Verfahrensordnung des G-BA das Recht, einen Neustart des Stellungnahmeverfahrens zu verlangen. Die Verpflichtung des G-BA zur unverzüglichen Umsetzung der Hinweise zu den austauschbaren Darreichungsformen ist zwar kein subjektives Recht, betroffenen Unternehmen steht aber bei Verletzung von Verfahrensrechten der Sozialgerichtsweg offen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Bundesministerium für Gesundheit als Rechtsaufsicht einzuschalten. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2010  

  4. Ökonomische Auditierung von asiatischen Wirkstofflieferanten

    Rubrik: GMP / GLP / GCP

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1884 (2010))

    Studt F

    Ökonomische Auditierung von asiatischen Wirkstofflieferanten / Studt F
    Ökonomische Auditierung von asiatischen Wirkstofflieferanten Frank Studt Chemgineering Business Design GmbH, Wiesbaden Die Durchführung von Audits – gerade auf dem asiatischen Kontinent – ist ein kostspieliges und aufwendiges Thema. Der folgende Beitrag zeichnet ein Bild von den Marktteilnehmern, gibt einen Abriss über die Schadensfälle der vergangenen Jahre und belegt an Beispielen die Notwendigkeit zur Durchführung von Audits. Gleichzeitig informiert er über Trends sowie sinnvolle und weniger sinnvolle Möglichkeiten, die entstehenden Kosten einzudämmen. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2010  

  5. Aktivitäten des CHMP 11/2010

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1892 (2010))

    Throm S

    Aktivitäten des CHMP 11/2010 / Throm S

  6. Aktivitäten des COMP 11/2010

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1899 (2010))

    Throm S

    Aktivitäten des COMP 11/2010 / Throm S

  7. Aktivitäten des PDCO 11/2010

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1902 (2010))

    Throm S

    Aktivitäten des PDCO 11/2010 / Throm S

  8. GMP-gerechte Technische Vereinbarungen / Umsetzung der Vorgaben der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1907 (2010))

    Wesch M

    GMP-gerechte Technische Vereinbarungen / Umsetzung der Vorgaben der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung / Wesch M
    GMP-gerechte Technische Vereinbarungen Umsetzung der Vorgaben der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung Dr. Martin W. Wesch Wesch & Buchenroth Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Stuttgart Arzneimittelhersteller müssen technische Vereinbarungen mit Lieferanten abschließen, die im Auftrag für sie tätig werden. Darin sollen die Verantwortlichkeiten jeder Seite klar geregelt sein. Diese können sich aber auch ändern. Bei Dauerschuldverhältnissen ist das regelmäßig der Fall. Daher bedarf es eines Änderungsmanagements bezüglich dieser Vereinbarungen. Anforderungen, Inhalte und Durchführung desselben werden im folgenden Beitrag erläutert. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2010  

  9. Supply Chain Management: Trends und Chancen für die pharmazeutische Industrie

    Rubrik: Fachthemen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1876 (2010))

    Brückner M

    Supply Chain Management: Trends und Chancen für die pharmazeutische Industrie / Brückner M
    Supply Chain Management: Trends und Chancen für die pharmazeutische Industrie Michael Brückner und Bernd Zwank Accenture GmbH, Kronberg Supply Chain Management heißt das Zauberwort für Unternehmen, die in dynamischen globalen Märkten schneller und erfolgreicher agieren wollen. Auch für Arzneimittelhersteller wird es zu einem Element, das immer stärker über den Unternehmenserfolg entscheidet. Produzierende Branchen wie die Automobil- und Konsumgüterindustrie verbessern schon seit geraumer Zeit ihre Lieferketten konsequent und richten sie global aus. Arzneimittelhersteller dagegen beginnen erst, sich diese Wertschöpfungs- und Differenzierungspotenziale zu erschließen: Durch Umsetzen bewährter Modelle könnte die pharmazeutische Industrie jährlich um ein bis zwei Prozent wachsen und bis zu 20 Mrd. Euro einsparen, zeigen Schätzungen.1) Der nachfolgende Beitrag beleuchtet auf Basis mehrerer Untersuchungen den Status quo des Supply Chain Managements in der pharmazeutischen Industrie sowie erfolgreiche Ansätze und Lösungen für diesen oft unterschätzten Geschäftsbereich. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2010  

  10. Die neue Europäische Norm für Blindenschrift auf Arzneimittel-Verpackungen und deren Umsetzung in der Faltschachtel-Industrie

    Rubrik: Fachthemen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1869 (2010))

    Reichenbach N

    Die neue Europäische Norm für Blindenschrift auf Arzneimittel-Verpackungen und deren Umsetzung in der Faltschachtel-Industrie / Reichenbach N
    Die neue Europäische Norm für Blindenschrift auf Arzneimittel-Verpackungen und deren Umsetzung in der Faltschachtel-Industrie Nikolaus Reichenbach1, Christian Schiffers2 und Dieter Mößner3 August Faller KG1, Waldkirch, Fachverband Faltschachtel-Industrie (FFI) e. V.2, Frankfurt, und Carl Edelmann GmbH3, Heidenheim Im November 2010 wird die DIN EN 15 823 „Verpackung – Blindenschrift auf Arzneimittel-Verpackungen“ veröffentlicht. Sie wird für alle 31 Mitgliedsländer des Europäischen Komitees für Normung (CEN) gelten. Mit dieser neuen Europäischen Norm wurde eine technische Standardisierung erreicht. Sie legt die Mindestpunkthöhe für Blindenschriftzeichen auf Arzneimittel-Verpackungen fest. Zusätzlich empfiehlt die Europäische Norm die Positionierung der Blindenschrift auf der Faltschachtel. Ausschlaggebend für die Erarbeitung dieser technischen Norm waren Richtlinien des EU-Gesetzgebers, der die Kennzeichnung von Arzneimittelverpackungen in Blindenschrift schon lange vorsieht. Die neue Norm sieht klare und verbindliche Vorgaben für die Aufbringung der Braille-Zeichen vor – dies könnte ein wichtiger Schritt in Richtung einer international einheitlichen Blindenschrift sein. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2010  

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