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Sie sehen Artikel 9931 bis 9940 von insgesamt 11938

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11938 Beiträge für Sie gefunden

  1. Abweichung von der Soll-Regelung

    Rubrik: Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 935 (2025))

    Rybak C | Schwiegk L

    Abweichung von der Soll-Regelung / Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung · Rybak C, Schwiegk, LL.M. N · Greenberg Traurig Germany
    Frühe Nutzenbewertung Schiedsstelle Kein Zusatznutzen Abweichung von Soll-Regelung Begründeter Einzelfall Anknüpfungspunkt des Urteils ist § 130b Abs. 3 Satz 1 SGB V (in der bis zum 11. Nov. 2022 geltenden alten Fassung des GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes vom 4. Mai 2017, BGBl I, 1050; nachfolgend a.F. ). § 130b Abs. 3 Satz 1 SGB V a.F. regelte Folgendes: „ Für ein Arzneimittel, das nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 35a Abs.   3 keinen Zusatznutzen hat und keiner Festbetragsgruppe zugeordnet werden kann, soll ein Erstattungsbetrag nach Absatz   1 vereinbart werden, der nicht zu höheren Jahrestherapiekosten führt als die nach § 35a Abs.   1 Satz   7 ...

  2. Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

    Rubrik: Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1123 (2025))

    Bartholomä L | Melchior J | Rybak C

    Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes / Regelungsgehalt und rechtliche Herausforderungen des Gesetzentwurfs sowie mögliche Alternativen · Bartholomä, LL.M. (Medizinrecht) J, Melchior J, Rybak C · Greenberg Traurig Germany
    Medizinal-Cannabis Regulierung Gesetzentwurf Telemedizin Versandhandel Notwendige Regulierung des Medizinal-Cannabismarktes oder doch ein Rückschritt vom Fortschritt? So lassen sich die 2 wesentlichen Standpunkte in der aktuellen Debatte um eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) zusammenfassen. Dieses ist erst am 1. Apr. 2024 noch unter der alten Bundesregierung in Kraft getreten und regelt seither Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken erstmals in einem eigenen Gesetz. Für Medizinal-Cannabis, das im Zuge der Reform gem. Art. 3 des übergeordneten Cannabisgesetzes (CanG) aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und seinen Anlagen gestrichen wurde, blieb es demnach für die medizinische Praxis bei der schon im BtMG etablierten Verschreibungs- und ...

  3. Arzneimittel aus dem 3D‑Drucker

    Rubrik: Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 44 (2026))

    Ehlers A | Schrage A | Natalis LL.M. H

    Arzneimittel aus dem 3D‑Drucker / Rechtsrahmen, offene Fragen, Risiken und Compliance‑Fahrplan · Ehlers A, Schrage A, Natalis LL.M. H · Ehlers Legal Partnerschaftsgesellschaft
    3D-Druck Arzneimittel Herstellung Rekonstitution Compliance Zukunftsweisende 3D-Drucktechnologien eröffnen inzwischen die Möglichkeit, patientenindividuelle Arzneimitteldosierungen unmittelbar in Klinik- und Krankenhausapotheken herzustellen. Diese Entwicklung verspricht nicht nur eine präzisere und personalisierte Arzneimitteltherapie, sondern wirft zugleich eine Vielzahl komplexer arzneimittelrechtlicher und haftungsrechtlicher Fragen auf. Im Zentrum steht zunächst die dogmatisch wie praktisch relevante Abgrenzung, ob das 3D-Drucken von Medikamenten vom Herstellungsbegriff des § 13 AMG erfasst wird. Darüber hinaus ist zu klären, wann im Kontext additiver Fertigungstechniken das „Inverkehrbringen“ im Sinne des Arzneimittelrechts erfolgt – eine Frage, die maßgeblich bestimmt, welche Pflichten, Verantwortlichkeiten und Kontrollregime greifen. Dieser Beitrag analysiert diese Aspekte systematisch und entwickelt darauf ...

  4. Update: Marktexklusivitätsrecht bei Orphan Drugs

    Rubrik: Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 02, Seite 158 (2025))

    Rybak C | Schwiegk L

    Update: Marktexklusivitätsrecht bei Orphan Drugs / Vorlagebeschluss des LG München I vom 25.10.2024 (21 O 10225/23) · Rybak C, Schwiegk, LL.M. N · Greenberg Traurig Germany, LLP
    Marktexlusivität Orphan Drug Sonstiges Recht Vorlagebeschluss EuGH Im vergangenen Artikel 2) wurde die Entscheidung des Landgerichts München I (LG München I) vom 04.08.2023 (21 O 6235/23) dargestellt. In der Entscheidung ging es u. a. um das Marktexklusivitätsrecht des Orphan Drugs als sonstiges Recht i. S. d. des § 823 Abs. 1 BGB. Das LG München I erließ die beantragte einstweilige Verfügung mit Beschluss vom 22.05.2023 und bestätigte diese im Wesentlichen mit Urteil vom 04.08.2023. Hierbei stützte sich das LG München I auf die Verordnung (EG) Nr. 141 / 2000 (Orphan-Drug-VO)und vertrat die Auffassung, dass das Marktexklusivitätsrecht nach Art. 8 Abs. 1 Orphan-Drug-VO ein Recht sei, das auch von Dritten zu beachten sei und gegen das bei Beeinträchtigung ...

  5. Innovative Darreichungsformen für Cannabisarzneimittel

    Rubrik: Exkurs

    (Treffer aus pharmind, Nr. 02, Seite 100 (2025))

    Ziegler A | Heimann F | Prasch A | Stracke D | Rodat T | Veit M

    Innovative Darreichungsformen für Cannabisarzneimittel / Teil 2: Topische, rektale, vaginale und nasale Darreichungsformen sowie allgemeine Herausforderungen* Teil 1 dieses Beitrags s. Pharm. Ind. 2025;87(1):20–25. · Ziegler A, Heimann F, Prasch A, Stracke D, Rodat T, Veit M · ZIENCE und Apotheke LUX99 und Trias Pharma und Medios Apotheke an der Charité und Aspen Pharma und Alphatopics
    Medizinal-Cannabis Rezepturarzneimittel Darreichungsformen Nicht-orale Verabreichung Preisgestaltung Neben den inhalativen und oralen Darreichungsformen, die nach wie vor die wichtigsten Behandlungsoptionen im Kontext der cannabisbasierten Therapie darstellen, drängen immer mehr alternative Applikationsmöglichkeiten in den Markt. Dazu zählen u. a. topische Darreichungsformen, die – lokal angewendet – entweder zu einer örtlich begrenzten oder durch Einarbeitung entsprechender Penetrationsvermittler zu einer systemischen Wirksamkeit führen. An dieser Stelle ist allerdings anzuführen, dass die Datenlage bzgl. der Bioverfügbarkeit topischer Darreichungsformen auf Cannabinoid-Basis, die mit entsprechenden Enhancern verarbeitet sind, nicht ausreichend ist, um konkrete Dosis-Wirkungs-Beziehungen abzuleiten. Produkt Kommentar Anwendung national Anwendung international Topische Darreichungsformen mit ...

  6. G-BA und IQWiG – News

    Rubrik: Gesundheitswirtschaft

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 26 (2025))

    Wilken M | Lietz C

    G-BA und IQWiG – News / Frühe Nutzenbewertung und arzneimittelbezogene Beschlüsse im Nov. und Dez. 2024 · Wilken M, Lietz C · Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
    G-BA IQWiG Arzneimittelbewertung Zusatznutzen Stellungnahmeverfahren Beschlüsse des G-BA vom 22. Nov. 2024 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Anlage XII (Verfahren nach § 35a SGB V): Bimekizumab (neues Anwendungsgebiet: Hidradenitis suppurativa (Acne inversa)) Dem im Sept. veröffentlichten Bewertungsbericht des IQWiG war zu entnehmen, dass der Hersteller der Vorgabe des G-BA zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) gefolgt war. Der G-BA hat Adalimumab und Secukinumab als mögliche zVT festgelegt. Allerdings hatte die Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools durch das IQWiG (übereinstimmend mit der Einschätzung des Herstellers) keine relevante Studie für die Bewertung des Zusatznutzens von Bimekizumab gegenüber der zVT identifiziert. Darüber hinaus hatte der Hersteller ...

  7. PRAC – News

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 36 (2025))

    Thurisch B | Sickmüller B

    PRAC – News / Empfehlungen des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz · Thurisch B, Sickmüller B · Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
    Humanarzneimittel Referral-Verfahren Arzneimittelsicherheit Pharmakovigilanz Arzneimittelrisiken Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, PRAC) ist in erster Linie für die Beurteilung aller Aspekte des Risikomanagements von Humanarzneimitteln zuständig. Dies umfasst die Ermittlung, Bewertung, Minimierung und Kommunikation der Risiken von Nebenwirkungen, unter gebührender Berücksichtigung des therapeutischen Nutzens des Humanarzneimittels, der Gestaltung und Bewertung der Unbedenklichkeitsstudien nach der Genehmigung sowie Pharmakovigilanz-Audits. Der PRAC gibt somit – abhängig vom jeweiligen Verfahren – Empfehlungen an den Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP), die Koordinierungsgruppe (Coordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures – Human, CMDh), die Europäische ...

  8. Bauprojekte in der Pharmaindustrie

    Rubrik: GxP

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 632 (2025))

    Strupp D

    Bauprojekte in der Pharmaindustrie / Strupp | Bauprojekte in Pharma · Strupp D · orka Partnerschaft mbB
    GMP Bauprojekte Planung Projektsteuerung Verträge Idealtypisch gibt es bei komplexen Bauprojekten eine Trennung zwischen der Planung und der Ausführung: Ein Architektenbüro klärt mit dem Auftraggeber die Aufgabenstellung, erstellt die Planung, übernimmt die behördlichen Vorgänge hinsichtlich der Baugenehmigung und organisiert die Auftragsvergaben an die Handwerksunternehmen. Das Architektenbüro ist auch dafür zuständig, in der Bauausführungsphase übergeordnet darüber zu wachen, ob die Arbeiten wie vereinbart ausgeführt werden. Daneben sind diverse Fachplanungsbüros beteiligt, insbesondere die Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und für Tragwerksplanung (Statik). Auf der Bauausführungsebene kommen Handwerksunternehmen unterschiedlicher Fachrichtungen (Gewerke) zum Einsatz, wie z. B. Rohbau, Trockenbau, Elektroinstallation, Sanitär/Heizung/Lüftung. In der Praxis haben ...

  9. Geschäftsführerwechsel bei CCL Faubel

    Rubrik: Personen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1179 (2024))

    Geschäftsführerwechsel bei CCL Faubel / Personen | Unternehmen
    Im Sept. 2024 ist Mathias Männel als neues Mitglied in die Geschäftsführung der CCL Faubel GmbH eingetreten. Er übernahm die Verantwortung für die Bereiche Personalwesen, Finanzen und Technik, die zuvor von Martin Kuge betreut wurden. Kuge schied aus der Geschäftsführung aus, sodass das Unternehmen nun von Mathias Männel und Frank Jäger (Bereiche Vertrieb, Marketing, Produktentwicklung und Smart Labels) geleitet wird. Männel absolvierte in Rosenheim ein Technikerstudium im Maschinenbau. Nach seiner Tätigkeit bei Hexal Pharma in Holzkirchen arbeitete er als Technischer Leiter bei Zweckform. Im Jahr 2016 wurde ihm die Geschäftsführung für CCL Label Marburg und CCL Label Dresden übertragen und ...

  10. Generational Transition at Steriline

    Rubrik: Personen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1180 (2024))

    Generational Transition at Steriline / Personen | Unternehmen
    Steriline, a company specializing in aseptic packaging for injectables and ophthalmic products, has announced in Sept 2024 a leadership transition from founder Gerardo Fumagalli to his children, Ilaria and Federico Fumagalli. Ilaria assumes the role of Chief Executive Officer, while Federico becomes Chief Sales Officer. Gerardo will remain as Chairman of the Board of Directors. Since its founding in 1989, Steriline has grown to 235 employees and has expanded over the past decade, including international branches and operational changes, all guided by the Fumagalli family. Ilaria, who joined Steriline in 1997 after earning a Master’s degree in Chemistry and Pharmaceutical ...

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