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In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11667 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    GMP für klinische Prüfpräparate neu erfunden?

    Rubrik: GMP / GLP / GCP

    (Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 638 (2017))

    Born G | Dietrich R | Heimke-Brinck R | Lindenblatt T | Lorck C | Oleschko G | Roepken H | Schick U | Sieberth V

    GMP für klinische Prüfpräparate neu erfunden? / Übersicht und kritische Anmerkungen zur Umsetzung der EU-GCP-Verordnung in Deutschland – Teil  2 * Teil  1  s. Pharm. Ind. 2017;79(4):482–491. · Born G, Dietrich R, Heimke-Brinck R, Lindenblatt T, Lorck C, Oleschko G, Roepken H, Schick U, Sieberth V · 1Marken GmbH, Kelsterbach und 2PharmDev Innovations, Konstanz und 3Apotheke des Universitätsklinikums Erlangen, Erlangen und 4Fisher Clinical Services GmbH, Allschwil, Schweiz und 5Abbvie Deutschland GmbH & Co. KG, Ludwigshafen und 6Merck KGaA, Darmstadt und 7Abbott Laboratories GmbH, Hannover und 8Apocare Pharma GmbH, Heidelberg und 9Biotest AG, Dreieich
    In diesem Abschnitt werden die Anforderungen an die Qualified Person (QP) und Aufgaben der Leitung der Herstellung und der Qualitätskontrolle beschrieben. Einen direkt entsprechenden Artikel gibt es weder im Delegated Act noch in der Commission Guideline . Die grundsätzlichen Aufgaben der QP werden lediglich in den Art.  6 und 12 der Delegated Regulation näher beschrieben und entsprechen weitgehend den bisherigen Regelungen. In Art.  2(4) des Delegated Act sowie der Commission Guideline werden die Anforderungen an das Personal inklusive der QP, deren Verantwortlichkeit auch in Art.  62 und 63 der EU-GCP-Verordnung 536/2014 (CTR) aufgeführt wird, beschrieben. Allerdings wird in der Commission Guideline wesentlich ausführlicher ...

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    „Gemeinsame Betrachtung von Arbeitsschutz- und GMP-Aspekten“

    Rubrik: GMP / GLP / GCP

    (Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 646 (2017))

    Denk R | Pernau M | Maeck R | Zimmermann H | Schönberger G | Flückiger A | Rückert M | Kovats D | Redmer J

    „Gemeinsame Betrachtung von Arbeitsschutz- und GMP-Aspekten“ / Das neue Kapitel in Ergänzung zum aktuellen Containment-Handbuch der ISPE D/A/CH1 ISPE-D/A/CH-Arbeitsgruppe der Community of Practise Containment; https://ispe-dach.org/die-ispe-dach-arbeitsgruppen-2/regional-cop-containment/ – Teil  2 * Teil  1  s. Pharm. Ind. 2017;79(4):492–498. · Denk R, Pernau M, Maeck R, Zimmermann H, Schönberger G, Flückiger A, Rückert M, Kovats D, Redmer J · 1SKAN AG, Allschwil, Schweiz und 2Bayer AG, Leverkusen und 3Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein und 4ZS.CTIS Consulting GmbH, Harxheim und 5F. Hoffmann-La Roche AG, Basel, Schweiz und 6Pharma Containment Solutions, Edingen-Neckarhausen und 7Excella GmbH & Co. KG, Feucht und 8Greenpower, Kerkrade, Niederlande
    zusätzliche Oberflächen, Handschuhe und Dichtungen an Isolatoren oder Containment-Transfersystemen, Rapid Transfer Ports oder Doppelklappensysteme können zu Kontaktkontaminationen des Produkts an Oberflächen führen und sollten dadurch bei Produktwechsel einer Reinigungsvalidierung unterliegen. Filterwechsel und dadurch mögliche Rückkontamination in das Produkt Fremdpartikel im Produkt durch beschädigte Oberflächen oder Dichtungen der erschwerte Zugriff auf den Herstellprozess und erschwerte Oberflächenreinigung Änderung der äußeren Bedingungen wie z. B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftströmungen Änderungen der Reinigungsweise Bauteil/Verfahren Mitarbeiterschutz möglicher GMP-Einfluss Lösungsansätze Unterdruck im Isolator Einsaugen kontaminierter Außenluft und Kontamination des Produkts im Isolator Filtration der Eingangsluft nach geforderten Spezifikationen Ansaugen der Eingangsluft aus einer Umgebung mit der ...

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    Qualifizierung und laufende Überwachung von Geräten und Prüfmitteln im Labor

    Rubrik: GMP / GLP / GCP

    (Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 654 (2017))

    Könemann A

    Qualifizierung und laufende Überwachung von Geräten und Prüfmitteln im Labor / Könemann • Qualifizierung und Überwachung · Könemann A · Labor L+S AG, Bad Bocklet-Großenbrach
    Die systematische Auswahl und Qualifizierung sowie die regelmäßige Überwachung von Geräten und Prüfmitteln ist ein wichtiges Element zur Gewährleistung valider und reproduzierbarer Untersuchungsergebnisse. Sie ist somit auch unverzichtbarer Bestandteil aller Qualitätssicherungssysteme, egal ob diese Systeme den Anforderungen der ISO/IEC 17025, den Good-Manufacturing-Practice(GMP)-Leitlinien oder den Good-Laboratory-Practice(GLP)-Regularien folgen.

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    News from the EMA Committee on Herbal Medicinal Products

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 662 (2017))

    Steinhoff B

    News from the EMA Committee on Herbal Medicinal Products / Steinhoff • HMPC · Steinhoff B · Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH), Bonn
    The Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC) held the 72 nd , 73 rd and 74 th meeting at the EMA offices on 19–20 Sept. and 21–22 Nov. 2016 as well as on 30–31 Jan. 2017, respectively. In the Nov. 2016 meeting, the Committee elected Marisa Delbò, Italy, as the new HMPC Chair with a 3-year mandate that started on 21 Nov. 2016. She is successor of Werner Knöss, Germany, whose terms of office had expired after two periods of each 3 years. Moreover, Burt H. Kroes, the Netherlands, was elected new Vice-Chair of the Monograph and List Working Party (MLWP), for a 3-year ...

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    Aktivitäten von CHMP und CMDh

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 665 (2017))

    Throm S

    Aktivitäten von CHMP und CMDh / Throm • CHMP und CMDh · Throm S · Geschäftsführer Forschung, Entwicklung, Innovation, vfa – Die forschenden Pharma-Unternehmen, Berlin
    Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) erzielte bei seiner Sitzung vom 18.–21. Apr. 2017 bei der europäischen Arzneimittelagentur EMA in London folgende Ergebnisse: Der CHMP verabschiedete: 4 Zulassungsempfehlungen inkl. Pharmakovigilanzplänen für folgende Medikamente mit einem neuen Wirkstoff: Besponsa® (Inotuzumab ozogamicin) Pulver für Infusionslösungskonzentrat, ein Orphan-Medikament von Pfizer zur Monotherapie Erwachsener mit wiederkehrender oder therapierefraktärer akuter lymphoblastischer Leukämie. Der Wirkstoff ist ein humanisierter Immunglobulin-Klasse G-Subtyp 4-Antikörper der spezifisch CD22 erkennt (ATC-Code: L01XC26). Der Nutzen: Mit Besponsa kann der Anteil der Patienten erhöht werden, der eine komplette und molekulare Remission und eine Verzögerung des Fortschreitens der Erkrankung aufweist. Die häufigsten Nebenwirkungen: Thrombozytopenien, Neutropenien, Anämien, Leukopenien, Infektionen, ...

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    Aktivitäten des COMP

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 670 (2017))

    Throm S

    Aktivitäten des COMP / Throm • COMP · Throm S · Geschäftsführer Forschung/Entwicklung/Innovation vfa – Die forschenden Pharma-Unternehmen, Berlin
    Am 10./11. Apr. 2017 fand bei der europäischen Arzneimittelagentur EMA in London die 188. Sitzung des Ausschusses für Arzneimittel gegen seltene Krankheiten (Committee for Orphan Medicinal Products, COMP) statt. Dabei verabschiedete dieser: 8 Empfehlungen für die Zuerkennung des Status „Arzneimittel gegen eine seltene Krankheit“ für die folgenden, in Entwicklung befindlichen Medikamente: 225 Ac-Lintuzumab zur Behandlung der akuten myeloischen Leukämie; Voisin Consulting Ursodesoxycholsäure zur Behandlung von Morbus Niemann-Pick; IntraBio Chimärer locked Nukleinsäure Desoxynukleosid phosphorthioat-verlinkter Oligonukleotid-Inhibitor gegen MikroRNA-155-5p zur Behandlung von kutanen T-Zell-Lymphomen; Miragen Therapeutics Poly(oxy-1,2-ethandiyl), alpha-hydro-omega-hydroxy-, 15,15'-diester mit N-Acetyl-L-Isoleucyl-L-Cysteinyl-L-Valyl-1-Methyl-L-Tryptop hyl-L-Glutaminyl-L-alpha-Aspartyl-L-Tryptophylglycyl-L-Alany l-L-Histidyl-L-Arginyl-L-Cysteinyl-L-Threonyl-2-[2-(2-aminoe thoxy)ethoxy]acetyl-N6-carboxyL-Lysinamid cyclisches (2.fwdarw.12)-(disulfid), wobei 2 identische synthetische Peptid-Domänen kovalent mit den Enden ...

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    Aktivitäten des PDCO

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 672 (2017))

    Throm S

    Aktivitäten des PDCO / Throm • PDCO · Throm S · Geschäftsführer Forschung/Entwicklung/Innovation, vfa – Die forschenden Pharma-Unternehmen, Berlin
    Bei seiner Sitzung vom 21.–24. März 2017 bei der europäischen Zulassungsagentur EMA in London verabschiedete der Ausschuss für Kinderarzneimittel (PDCO): 2 positive Voten zu pädiatrischen Prüfkonzepten (PIP) für folgende Präparate: 3,6-Diamino-2,5-bis{N-[(1R)-1-carboxy-2-hydroxyethyl]carbam oyl}pyrazin zur Überwachung der Nierenfunktion; MediBeacon Avacopan zur Behandlung der Vaskulitis durch antineutrophile, zytoplasmatische Antikörper; ChemoCentryx 1 negatives Votum für das beantragte PIP und stattdessen 1 Votum für eine komplette Freistellung für: Rekombinantes modifiziertes humanes Wachstumshormon zur Behandlung des Wachstumshormon-Mangels; Richardson Associates Regulatory Affairs 5 Freistellungen für folgende Medikamente: siRNA gegen das humane TRPV1 zur Behandlung des trockenen Auges; Sylentis SAU Ramipril/Indapamid zur Behandlung des Bluthochdrucks; Pharmaceutical Works Polpharma ...

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    Aktivitäten des PRAC

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 676 (2017))

    Thurisch B | Sickmüller B

    Aktivitäten des PRAC / Thurisch und Sickmüller • PRAC · Thurisch B, Sickmüller B · Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e. V., Berlin
    Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (Pharmacovigilance Risk Asessment Committee – PRAC) ist in erster Linie für die Beurteilung aller Aspekte des Risikomanagements von Humanarzneimitteln zuständig. Dies umfasst die Ermittlung, Bewertung, Minimierung und Kommunikation der Risiken von Nebenwirkungen, unter gebührender Berücksichtigung des therapeutischen Nutzens des Humanarzneimittels, der Gestaltung und Bewertung der Unbedenklichkeitsstudien nach der Genehmigung sowie Pharmakovigilanz-Audits. Der PRAC gibt somit – abhängig vom jeweiligen Verfahren – Empfehlungen an den Ausschuss für Humanarzneimittel – CHMP 1) , die Koordinierungsgruppe – CMDh 2) , die Europäische Arzneimittelagentur – EMA oder die Europäische Kommission ab. Abhängig vom Zulassungstyp (zentral, dezentral, ...

  9. Merken

    Die Einfuhr von Prüfpräparaten und Wirkstoffen für die klinische Prüfung aus Drittländern

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 678 (2017))

    Anhalt E | Wesch M

    Die Einfuhr von Prüfpräparaten und Wirkstoffen für die klinische Prüfung aus Drittländern / Anhalt und Wesch • Einfuhr von Prüfpräparaten · Anhalt E, Wesch M · 1Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V., Bonn und 2Wesch & Buchenroth, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stuttgart
    Müssen für die Einfuhr von Prüfpräparaten und von Wirkstoffen, die für Prüfpräparate bestimmt sind, aus Drittländern Erlaubnisse nach § 72 AMG oder Zertifikate oder Bescheinigungen gem. § 72a Abs.  1 Satz  1 Nr.  1 und 2 AMG vorliegen? Für das Zertifikatserfordernis bei Prüfpräparaten könnte die Ausnahmeregelung des § 72a Abs.  1a Nr.  1 AMG gelten. Welche Prüfpflichten der Sachkundigen Person nach § 14 AMG bestehen insoweit? Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten und einen Ausblick auf zukünftige Regelungen.

  10. Merken

    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 685 (2017))

    Ehlers A | Bickmann M

    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht / Quo vadis Mischpreise? · Ehlers A, Bickmann M · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München
    Seit dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 01.03.2017 (Az.: L 9 KR 437/16 KL ER) ist die Vereinbarung von Mischpreisen, die im Rahmen von Preisverhandlungen für Arzneimittel zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und dem GKV-Spitzenverband nur allzu oft vereinbart werden, auf dem Prüfstand. Dieser Disput ist grundsätzlich nicht neu. Jedoch bestand in der jüngeren Vergangenheit weitestgehend Konsens darüber, dass Mischpreise notwendig und unvermeidbar sind. Dieser „Burgfrieden“ scheint mit der jüngsten Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg wieder aufgehoben. Die Richter erklärten die Vereinbarung bzw. Festsetzung von Mischpreisen für rechtswidrig, wenn der G-BA in seinem Beschluss für eine Patientengruppe einen Zusatznutzen anerkennt und für eine ...

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